Einführung eines neuen Umlageverfahrens stärkt Pflege-Ausbildung

Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, werden die Kosten der Pflege-Ausbildung zukünftig gerechter verteilt. Mit der Reform der Pflegeberufe werden sich ab dem Jahr 2020 alle Krankenhäuser sowie alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie das Land und die Pflegeversicherung an den Kosten der Ausbildung beteiligen und in einen sogenannten Ausgleichsfonds einzahlen, aus dem dann die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Kosten für die Ausbildungsvergütung finanziert werden. Bisher haben nur die Pflegeeinrichtungen, die selbst ausbilden, sowie das Land und die Pflegeversicherung die Kosten dafür getragen. Im Land Brandenburg ist dieser Ausgleichsfonds beim Landesamt für Soziales und Versorgung eingerichtet. Die Cottbuser Behörde ist für das landesweite Umlageverfahren zuständig. In diesen Tagen verschickt das LASV die Bescheide zum Umlagebetrag an alle Pflegeeinrichtungen – das sind insgesamt rund 1.400 Briefe. Die Krankenhäuser erhalten ihre Umlagebescheide bis zum Ende dieses Jahres. Die Einzahlung der Umlagebeträge in den Ausbildungsfonds beginnt ab April 2020.

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