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Familie

Bundesregierung stärkt Verbraucher Interessen

Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring

Erschienen am Donnerstag, 15. Februar 2024 Lesezeit 1 Min.

Wenn Verbraucher Waren online bestellen oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen, gehen Händler und Unternehmen meist in Vorleistung. Um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen, lassen die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring und ist für viele wirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen maßgeblich. Scoring erfolgt auf Basis von große Mengen an Daten über die betroffenen Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden zunehmend automatisiert getroffen. Damit steigen die Risiken für Verbraucher. Mit dem im Kabinett beschlossenen Änderung im Bundesdatenschutzgesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte von Verbrauchern. Mit einem Teil der beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof. Im Dezember letzten Jahres hat der EuGH in einem weitreichenden Urteil über die aktuelle Scoringpraxis in Deutschland geurteilt.

Entwurf Bundesdatenschutzgesetz

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