Neue Internetseite zur Grundsteuerwerterklärung geht online

Bundesweit bewerten die Finanzämter ab 1. Juli alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter die ca. 1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können. Wie genau das funktioniert und welche Angaben in der Grundsteuerwerterklärung nötig sind, das erläutert ab sofort die neue Internetseite grundsteuer.brandenburg.de mit der Brandenburgs Finanzverwaltung über die Reform informiert.
Die Reform der Grundsteuerberechnung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn derzeit beruht die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese veralteten Einheitswerte führen aufgrund der seither eingetretenen und regional sehr unterschiedlichen Wertentwicklungen zu einer erheblichen Ungleichbehandlung bei der Besteuerung, weshalb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber verbindlich aufgab, eine sachgerechte Neuregelung zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Das gilt für Grundstücke, deren Eigentümer sie am 1. Januar waren. Die neue Webseite grundsteuer.brandenburg.de hält Informationen für private Grundstückseigentümer, für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Kommunen und steuerberatende Berufe bereit. Eine Liste der Antworten auf die wichtigsten Fragen sowie Checklisten und Erklärvideos zum Thema geben weitere Hilfestellung. Ab Mai dieses Jahres kommen die Eigentümer per direktem Link zum Informationsportal Grundstücksdaten, um Daten wie Gemarkung und Flurstück zu ermitteln, die beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung benötigt werden. Ebenfalls ab Mai können offene Fragen auch unter der Hotline 0331 / 200 600 20 oder im Chat auf der Internetseite gestellt werden. Die Grundsteuerwerterklärungen selbst müssen dann bis 31. Oktober beim zuständigen Finanzamt elektronisch eingereicht werden. Hierfür steht ab 1. Juli in bewährter Weise das Online-Finanzamt unter elster.de zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Bürger natürlich auch auf der Website.
Die Finanzämter des Landes Brandenburg versenden zunächst an alle Eigentümer voraussichtlich im Zeitraum Mai/Juni ein Informationsschreiben. Dieses wird neben allgemeinen Informationen auch das Steueraktenzeichen, welches für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung benötigt wird, sowie ein Brandenburg-spezifisches Beiblatt mit Unterstützungsangeboten enthalten.

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