Bewerbungsfrist wurde verlängert

Wer sich vorstellen kann, im Zeitraum 2024 bis 2028 als Jugendschöffin oder als Jugendschöffe für die Amtsgerichte Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde sowie für das Landgericht Frankfurt (Oder) tätig zu werden, der hat nun mehr Zeit für die Bewerbung als zunächst geplant. Insgesamt werden allein aus dem Landkreis Oder-Spree 81 Jugendschöffen gewählt, die vom Jugendamt vorzulegende Vorschlagsliste soll die doppelte Anzahl Personen enthalten. Spätestens bis zum 14. April 2023 müssen die Bewerbungen beim Landkreises Oder-Spree vorliegen, entweder auf dem Postweg an

Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Frau Elisa Karkowsky
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
oder per E-Mail an elisa.karkowsky@l-os.de.

Das Ehrenamt der Jugendschöffen können deutsche Staatsbürger im Alter von 25 bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ausüben. Interessenten für diese Funktion sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Oder-Spree wohnen. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber in der Jugenderziehung erfahren sein. Wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch die körperliche Eignung nicht zu vernachlässigen. Mehr über die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfahren Interessenten auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.l-os.de/jugendhilfeplanung.

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Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Karkowsky 03366 35-1560
Frau Geike 03366 35-2535

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