Land- und Amtsgerichte Frankfurt (Oder) & Fürstenwalde

Wer sich vorstellen kann, im Zeitraum 2024 bis 2028 als Jugendschöffin oder als Jugendschöffe für die Amtsgerichte Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde sowie für das Landgericht Frankfurt (Oder) tätig zu werden, der kann sich jetzt beim Jugendamt des Landkreises Oder-Spree darum bewerben. Das Ehrenamt der Jugendschöffen können deutsche Staatsbürger im Alter von 25 bis zum vollendeten 70. Lebensjahr ausüben. Interessenten für diese Funktion sollten zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Oder-Spree wohnen. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie geistige Beweglichkeit. Außerdem sollten die Bewerber in der Jugenderziehung erfahren sein. Wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes ist auch die körperliche Eignung nicht zu vernachlässigen. Neu ist, dass sich auch Bürger, die bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden, von denen die letzte noch andauert, als Schöffe tätig waren, wiederum für diese Aufgabe bewerben können. Mehr über die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfahren Interessenten auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.l-os.de/jugendhilfeplanung.

Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen können bis zum 17. März 2023 schriftlich an den Landkreis Oder-Spree gerichtet werden, entweder an die Postanschrift

Landkreis Oder-Spree
Jugendamt
Frau Elisa Karkowsky
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

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oder per E-Mail an elisa.karkowsky@l-os.de

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten
Frau Karkowsky 03366 35-1560
Frau Geike 03366 35-2535

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