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Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft

Erschienen am Donnerstag, 29. Februar 2024 Lesezeit 2 Min.

Seit Anfang Februar ist die Erweiterung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in vollem Umfang wirksam. Dies bedeutet, dass es nun obligatorisch ist, an Verkaufsstellen klar zu kennzeichnen, aus welchem Ursprungsland nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Vor diesem Zeitpunkt war diese Bestimmung lediglich für unverpacktes Rinderfleisch sowie verpacktes Fleisch gültig. Die Verabschiedung dieser Verordnung entspricht einem langgehegten Anliegen aus der Landwirtschaft, dem die Bundesregierung nun nachkommt. Es ist ein deutliches Zeichen für das wachsende Bedürfnis der Verbraucher, genau zu wissen, woher ihre Lebensmittel stammen. Dies wird auch durch den jüngsten Ernährungsreport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft untermauert. Angesichts dieser Entwicklung setzen wir uns entschieden für die Einführung verpflichtender Herkunftsangaben auch für weitere Lebensmittel ein. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Produktionswege sind von zentraler Bedeutung für das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittel, die sie konsumieren.

Weitere Informationen unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240131-herkunftskennzeichnung.html

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