Finanzielle Unterstützung durch das Land weiter Aufgestockt

Im Rahmen des jährlichen Netzwerktreffens brandenburgischer Frauenhäuser haben sich Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg mit Ministerin Ursula Nonnemacher getroffen. Im Fokus des Gesprächs standen neben Fragen der Finanzierung der Einrichtungen vor allen die Themen Migrationssozialarbeit und die Möglichkeiten niedrigschwelliger psychosozialer Angebote für Frauen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Frauenhäuser sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei häuslicher Gewalt. Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 Kommunalverfassung. Die Mittel zur Finanzierung der Frauenhäuser wurden in diesem Jahr deutlich aufgestockt: Die Fördersumme stieg mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 von rund zwei Millionen auf knapp drei Millionen Euro pro Jahr.

Neu ist: Künftig können pro Landkreis und kreisfreier Stadt jährlich weitere 17.000 Euro als Pauschalbetrag sowie 2.400 Euro pro vorgehaltenem Familienzimmer bzw. Raum je Einrichtung bewilligt werden. Diese Mittel werden aber nur dann gewährt, wenn die jeweilige Einrichtung keine Nutzungsentgelte von den Bewohnerinnen erhebt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Nutzung der Frauenhäuser allen von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu ermöglichen – unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Bislang haben elf Landkreise und kreisfreie Städte Änderungsanträge gestellt, die auch bewilligt wurden: Cottbus, Potsdam, Oder-Spree, Elbe-Elster, Prignitz, Barnim, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark und Havelland.

Der 1995 gegründete Verein „Netzwerk brandenburgischer Frauenhäuser“ ist ein Zusammenschluss von Frauenhäusern, Frauennotwohnungen und Frauenberatungsstellen in Brandenburg. Etwa die Hälfte der momentan 24 Einrichtungen befindet sich in autonomer Trägerschaft, ein Frauenhaus wird vom zuständigen Landkreis betrieben. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 464 Frauen, die Hälfte davon mit Migrationshintergrund, und 585 Kinder aufgenommen.

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Frauenministerin Ursula Nonnemacher
Die Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist für unser Ministerium oberste Maxime, als Verpflichtung im Rahmen der Istanbul-Konvention ist sie ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung. Die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser im Land ist dafür unverzichtbar. Frauenhäuser bieten von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Beratung und Hilfe. Betroffene bekommen damit zugleich Kraft und neuen Lebensmut. Durch niedrigschwellige Angebote leisten die Einrichtungen einen bedeutenden Beitrag zum sozialen Ausgleich in Brandenburg. Ich bin überaus glücklich darüber, dass wir mit dem aktuellen Doppelhaushalt als Land mehr Geld für die Frauenschutzeinrichtungen zur Verfügung stellen können. Ich appelliere daher eindringlich an alle Landkreise und kreisfreien Städte, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen und Förderanträge zu stellen.

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