Geschenke richtig umtauschen

Die festliche Jahreszeit steht vor der Tür, und mit ihr kommt die Tradition des Schenkens. Doch was tun, wenn das Geschenk nicht den Erwartungen entspricht? Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, gibt wertvolle Tipps, wie Verbraucher mit unpassenden Geschenken umgehen können. Die Verbraucherzentrale bietet außerdem einen digitalen Umtausch-Check, der individuell überprüft, welche Rechte in bestimmten Fällen gelten.

Der Unterschied zwischen stationärem Handel und Online-Kauf
Schenken und beschenkt werden macht meist große Freude. Es kann jedoch passieren, dass man das gewünschte Buch doppelt bekommt oder der Weihnachtspullover einfach nicht passt. Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, muss sich über die Rückgabemöglichkeiten informieren, sagt die, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Im Idealfall haben schon die Schenkenden beim Kauf darauf geachtet, ob und wie lange ein Umtausch möglich ist. Im Ladengeschäft gibt es kein allgemeines Recht auf Rückgabe, aber viele Händler bieten freiwillige Umtauschfristen an, insbesondere rund um Weihnachten. Wurde das Geschenk online erworben, steht Verbrauchern sogar ein gesetzliches Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen zu. Auch dieses verlängern Online-Shops oft freiwillig. Beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es Ausnahmen. Individuelle Anfertigungen oder geöffnete Schutzsiegel können Gründe für einen Ausschluss des Widerrufsrechts sein. Allerdings lohnt es sich kritisch zu sein. Unserer Erfahrung nach versuchen Händler immer wieder, online gekaufte Waren mit dem Verweis auf eine individuelle Anfertigung vom Widerruf auszunehmen. Doch der Gesetzgeber legt hohe Hürden für den Ausschluss. Wer sich nicht sicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen, rät die Expertin.

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

error: Der Inhalt ist geschützt!
X