Herausforderungen für künftige Versorgung mit Hebammenhilfe

Rund ein Drittel der Hebammen erreicht in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter, deutlicher Geburtenrückgang erwartet – Landesweiter Dialog zur Hebammenversorgung geplant. Drei von vier Müttern sind mit der stationären Hebammenversorgung und Geburtshilfe in Brandenburg zufrieden bis sogar sehr zufrieden. Die Zahl der Hebammen ist im Land deutlich gestiegen, allerdings wird ein Drittel der Hebammen in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter erreichen. Das geht aus dem „Hebammengutachten Brandenburg“ des Berliner Iges Instituts hervor, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitet wurde. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher stellte das Gutachten zur aktuellen und künftigen Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg gemeinsam mit Dr. Monika Sander, Projektleiterin für Gesundheitspolitik am Institut vor. Mit dem Hebammengutachten Brandenburg möchte das Gesundheitsministerium die notwendigen Datengrundlagen schaffen, um die Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg mittel- und langfristig sicherzustellen. Die Aufgaben des Hebammengutachtens sind daher: die bisherige, aktuelle und künftige Versorgungslage bis zum Jahr 2031 mit ambulanter und stationärer Hebammenhilfe regionalspezifisch zu ermitteln, regionalspezifische Handlungsbedarfe und Maßnahmen zu benennen, um gegebenenfalls bereits bestehenden oder zu erwartenden Versorgungslücken und -engpässen entgegenwirken zu können, sowie die künftig regelmäßig statistisch zu erfassenden Parameter zu benennen und die Studienplatzkapazitäten zu beziffern, die zur Herstellung der Versorgungssicherheit in den kommenden zehn Jahren notwendig sind.

Hebammen-Förderrichtlinie des Landes Brandenburg
Mit der Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt die Landesregierung seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildungsbegleitung (Externat), bei der Gründung einer eigenen Praxis und bei Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Bis Ende 2022 wurden zum Beispiel 41 Praxisgründungen bzw. Neu-Niederlassungen von Hebammen und zwei Geburtshausgründungen unterstützt. Brandenburg ist neben Sachsen und Bayern das einzige Bundesland, dass eine solche Förderung für Hebammen anbietet.
Die Förderung kann beim Landesamt für Soziales und Versorgung beantragt werden: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/gesundheit/.

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