Langfristig helfen
Land übernimmt 100 Prozent der Corona-Einnahmeausfälle
Erschienen am Mittwoch, 29. Juli 2020 Lesezeit 2 Min.

Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen greift. Das Kulturministerium hat seit Mai bereits 91 Bescheide an Kultureinrichtungen in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro erlassen. Insgesamt sind bislang mehr als 160 Anträge im Kulturministerium eingegangen, die mit Hochdruck bearbeitet werden. Das Land Brandenburg hat die finanzielle Hilfestellung im Rahmen der Corona-Kulturhilfe, die ursprünglich bis zum 1. August befristet war, bis zum Jahresende verlängert und erweitert. Von dem Programm können kommunale Einrichtungen genauso profitieren wie gemeinnützige Vereine – unabhängig davon, ob sie „vor Corona“ vom Land gefördert worden sind.
Die Ende April gestartete Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. Das Land stellt 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen. Die entsprechende Richtlinie, dass Antragsformular sowie weitere Informationen sind ab sofort unter https://mwfk.brandenburg.de |





