Amtsmissbrauch & Korruption vorbeugen

Korruption ist ein Grundübel in der Gesellschaft, das enormen Schaden anrichtet und zu Lasten der Allgemeinheit geht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf Integrität vertrauen können, nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern der Wirtschaft und der Politik gleichermaßen. Deswegen ist es richtig, dass wir genau hinschauen, aufklären und für das Thema durch klare Richtlinien und Schulungen sensibilisieren.

Im vergangenen Jahr betrug der Schaden in Brandenburg nach Angaben des Landeskriminalamtes allein durch die aufgedeckten Korruptionsfälle insgesamt rund 6,8 Millionen Euro. Das sind 2,7 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Die Zahl ist eine Schätzung auf Basis der bekannt gewordenen Fälle. Die Steigerung resultiert auf entsprechend größer geschätzten Schadenssummen, die nicht immer exakt monetär erfasst werden können. Es sind 104 Korruptionsverfahren mit insgesamt 372 Korruptionsstraftaten bei der Polizei registriert worden. Somit stieg das Verfahrensaufkommen gegenüber dem Vorjahr um vier Prozent, das Straftatenaufkommen um elf Prozent. Mit 114 Straftaten (2016: 124) war auch 2017 wieder die öffentliche Verwaltung Hauptziel der festgestellten Korruption, wobei hier mit 94 Delikten der größte Teil die Vergabe öffentlicher Aufträge und das Erlangen behördlicher Genehmigungen betraf.

Korruption fand auch in der Politik statt. Hier wurden 19 Straftaten – zwölf weniger als im Vorjahr – registriert. Der Schwerpunkt lag in der Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens kommunaler Mandatsträger. Im Bereich der Wirtschaft wurden 44 Straftaten (2016: 34) hauptsächlich zur Erlangung von Aufträgen und Wettbewerbsvorteilen registriert.

Diese Zahlen belegen, wie wichtig es ist, das Thema Korruption offen anzusprechen und dagegen anzugehen auch durch Prävention und Aufklärung. Eine wesentliche Aufgabe ist und bleibt die Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeiter. Nur durch eine erfolgreiche Präventionsarbeit werden Korruptionsstraftaten besser erkannt und angezeigt.

Die Stabsstelle Korruptionsprävention des Ministeriums des Innern und für Kommunales steht deshalb im regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Antikorruptionsbeauftragten der Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen sowie den Landkreisen und Kommunen. Überdies gibt es im Zusammenwirken mit der ressortübergreifenden gemeinsamen Ermittlungsgruppe Korruption des Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Neuruppin (GEG Korruption) Inhouse-Seminare und Schulungen zum Thema in den Landkreisen, Kommunen und Behörden, wie der Finanzverwaltung, der Polizei und der Fachhochschule der Polizei.

Korruptionsprävention wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen und im Verbund umgesetzt. Dies trägt maßgeblich zur Aufhellung des Dunkelfeldes in diesem Phänomenbereich bei. Die Größe des Dunkelfeldes ist nur schwer abzuschätzen, weil Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer beides Täter sind. Opfer ist zwar die Allgemeinheit, aber es gibt zunächst niemanden, der ein Interesse an Aufklärung hat. Daher ist im Bereich der Korruption von einem großen Dunkelfeld auszugehen, da nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten polizeilich bekannt wird und Eingang in die Statistik findet.

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