Brandenburg hat Geld zur Stabilisierung des ÖPNV ausgezahlt

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr – also für die Busse und Straßenbahnen in ihren jeweiligen Gebieten. Sie beauftragen unter anderem private und kommunale Verkehrsunternehmen damit, Verkehrsleistungen zu erbringen. Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte mit pauschalierten Finanz-Zuweisungen auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes. Üblicherweise werden diese Mittel quartalsweise ausgezahlt. Wie bereits im April bekannt gegeben, konnten die Aufgabenträger das Geld vorzeitig abrufen. Damit stehen Mittel in Höhe von ca. 75 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt genutzt werden können. 15 der insgesamt 18 Aufgabenträger haben von der Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung Gebrauch gemacht. Die Gelder wurden jetzt vom Land überwiesen. Darüberhinaus gehen die Gespräche weiter über die Rettungsschirme des Bundes und Landes für den ÖPNV. Allein in Brandenburg sind nach ersten Schätzungen zufolge Fahrgeldausfälle in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro zu erwarten. Um den damit verbundenen finanziellen Schaden im ÖPNV aufzufangen bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung – auch des Bundes.

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