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Wirtschaft

Ostsächsisches Handwerk sieht Gefahren bei Verlängerung des Insolvenzantragsrechts

Beibehaltung klarer Spielregeln für Betriebe gefordert

Erschienen am Donnerstag, 27. August 2020 Lesezeit 1 Min.

Aufgrund der Corona-Pandemie will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien. Die verlängerte Aussetzung bis März 2021 sieht Jörg Dittrich, Präsident der Handwerkskammer Dresden, kritisch: „Die befristete Aussetzung der Insolvenzantragsfrist war ein wichtiges politisches Signal für die Wirtschaft in der Krise. Eine weitere Aussetzung bietet zwar aus Sicht mittelfristig insolvenzgefährdeter Betriebe Vorteile, kann andererseits jedoch für gesunde Betriebe zur Gefahr werden, indem sie in den Insolvenzstrudel geraten.“ Aus Sicht des ostsächsischen Handwerks müsse hierbei mit zweierlei Maß gemessen werden. „Klare Spielregeln für die Wirtschaft sind dauerhaft unabdingbar. Eine davon ist, dass drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung ein Insolvenzantrag zu stellen ist“, so Dittrich weiter.
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