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Wirtschaft

Public-Viewing bei Fußball-WM

Bundesrat ermöglicht Lärmschutz-Ausnahme

Erschienen am Donnerstag, 21. Mai 2026 Lesezeit 2 Min.

Bei der anstehenden Weltmeisterschaft im Männerfußball sind öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel teils bis in die Nachtstunden möglich. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai einer Regierungsverordnung zu, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das so genannte Public-Viewing vorsieht. Durch die Zeitverschiebung zwischen den Austragungsorten in USA, Kanada bzw. Mexiko und Deutschland wären öffentliche Liveübertragungen im Freien eigentlich nicht zulässig, weil sie den bundesweit geltenden deutschen Lärmschutzstandards widersprächen. Die Ausnahmeverordnung erweitert nun für einige Wochen den Spielraum der zuständigen Genehmigungsbehörden in den Kommunen, Public-Viewing-Veranstaltungen dennoch zuzulassen. Sie sollen bei ihren Entscheidungen aber zwischen dem öffentlichen Interesse an Liveübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen vor allem, wenn Spiele erst sehr spät beginnen. Hierbei sei dann ein Mindestschutz gegen nächtliche Lärmstörungen zu gewährleisten.

Die Verordnung geht auf Anregungen der Länder zurück. Diese haben keine landesrechtlichen Befugnisse für lärmschutzrechtliche Ausnahmen die bundesweite Regelung soll daher für Rechtssicherheit in allen Landesteilen sorgen. Vergleichbare Verordnungen gab es auch schon bei früheren Fußball-Welt- oder Europameisterschaften. Diese hätten sich in der Praxis bewährt, schreibt die Bundesregierung in der Verordnungsbegründung.

Befristete Ausnahme
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und gilt bis zum 31. Juli.

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