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Wirtschaft

Zweckentfremdung von Wohnraum

Gesetzentwurf für den Erlass von Satzungen für Kommunen

Erschienen am Freitag, 18. Januar 2019 Lesezeit 1 Min.

Kommunen sollen künftig Satzungen erlassen können, die die Zweckentfremdung von Wohnungen verhindern. Darunter fallen beispielsweise Wohnungen, die an Feriengäste vermietet oder als Gewerberäume genutzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf dazu hat das Kabinett gestern gebilligt.

Wir wollen erreichen, dass Wohnungen auch zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht anderweitig genutzt werden. Wichtig ist das insbesondere in Kommunen mit einer angespannten Marktlage. Mit dem Erlass einer entsprechenden Satzung können die Kommunen Wohnraum sichern und der Verknappung des Angebots vorbeugen.

Dem Gesetzentwurf vorausgegangen war eine Umfrage unter allen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Gemeinden wurden gefragt, in welchem Umfang in ihrer Gemeinde Wohnungen zu anderen Zwecken genutzt werden und welche Auswirkungen dies auf den Wohnungsmarkt hat. In Potsdam wird davon ausgegangen, dass mindestens 130 Wohnungen zweckentfremdet genutzt werden. Andere Gemeinden haben keine Fälle gemeldet. Die ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum kann jetzt als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

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