Bund, Länder-Vertrag zum KiTa-Qualitätsgesetz geschlossen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden. Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen. Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder:

Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
Gewinnung & Sicherung von qualif. Fachkräften (rd. 933 Mio.)
Starke Leitung (rd. 530 Mio.)
Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)
Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit,
Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.)

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