Lehrer mit rechtsextremen Tattoos vorerst versetzt
Im Sommer 2018 gab es erste Hinweise auf rechtsextreme Tattoos eines Lehrers an der Albert-Schweitzer-Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel), Ende Januar 2019 erhärtete sich der Verdacht der rechtsextremen Gesinnung. Das Bildungsministerium bat den Staatsschutz um Prüfung eines dann vorliegenden Fotos mit den Tattoos, Ergebnis: Die Tattoos sind „zweifelsfrei der rechten bis rechtsextremen Szene“ zuzuordnen. Daraufhin hat das Bildungsministerium reagiert und alle rechtlichen Schritte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet.
Dem unbefristet angestellten Lehrer wurde fristlos (hilfsweise ordentlich) im Februar gekündigt und der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst mit Wirksamkeit der Kündigung beendet. Die Gerichte haben diesen Entscheidungen widersprochen und zugunsten des Lehrers geurteilt. Dagegen ist das Bildungsministerium in Berufung gegangen. Zudem wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin eingeleitet.
Weder das arbeitsgerichtliche noch das verwaltungsgerichtliche Verfahren sind bisher rechtskräftig entschieden worden. Das Schulamt Neuruppin muss den Lehrer – bis zum rechtmäßigen Abschluss des Kündigungsstreits – vertragsgemäß weiter beschäftigen. Um jeglichen Kontakt zu Schülerinnen und Schüler zu unterbinden, wurde er ins Schulamt Neuruppin versetzt. Der Ausgang des Strafverfahrens ist bisher nicht bekannt. Da das Land Brandenburg weiterhin Arbeitgeber des Herrn K. ist, gilt die Verpflichtung des Schutzes seiner Persönlichkeitsrechte. Daher können über die o.g. Sachverhalte hinaus bis zum Abschluss aller laufenden gerichtlichen Verfahren keine weiteren Auskünfte erteilt werden.