Inklusive Kunst – Teilhabe von Kunstschaffenden mit Beeinträchtigungen

Ab sofort können Bewerbungen für den Brandenburger Inklusionspreis 2019 eingereicht werden. Der Wettbewerb steht unter dem Motto „Inklusive Kunst – Teilhabe von Kunstschaffenden mit Beeinträchtigungen“. Sozialministerin Susanna Karawanskij und Landesbehindertenbeauftragte Elke Mandel rufen Kunstschaffende auf, sich zu beteiligen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 15. Februar 2019. Die Verleihung findet am 8. Mai 2019 statt. Bis zu fünf beispielgebende Aktivitäten werden mit jeweils 2.000 Euro ausgezeichnet.

Kunst ist eine besondere Art der Kommunikation. Aber im Kulturleben sind Kunstschaffende mit Beeinträchtigungen unterrepräsentiert und strukturell benachteiligt. Dabei bietet gerade die Kunst Chancen, sich auf Augenhöhe zu begegnen und über das Leben und individuelle Erfahrungen auszutauschen. Mit dem Inklusionspreis 2019 wollen wir mehr Teilhabe für Kunstschaffende erreichen. Wir müssen die UN-Behindertenrechtskonvention weiter konsequent umsetzen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial frei zu entfalten und zu nutzen. Das ist kein Selbstzweck! Diese echte Teilhabe bereichert die ganze Gesellschaft.

Das Sozialministerium lobt den Brandenburger Inklusionspreis zum dritten Mal aus. Diesmal richtet er sich an alle Aktiven im Kunstbetrieb, wie etwa Galerien, Kleinkunstbühnen, Theater, Ateliers, Kunsthochschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, Vereine, Bildungseinrichtungen und Kommunen. Die einzureichenden Vorschläge sollen Praxisbeispiele der inklusiven Kunst plastisch beschreiben und Impulse zur Nachahmung geben. Es können sowohl laufende als auch abgeschlossene Projekte und Aktivitäten mitmachen.

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Alle Informationen zur Bewerbung, ein Bewerbungsbogen und ein Faltblatt im Internet unter: www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.346206.de

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