Land sucht Kita & Schulen für das Brandenburger Schulobstprogramm

Für das Brandenburger Schulobstprogramm sind wieder Anmeldungen möglich. Dafür stehen wie bereits im Vorjahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die Reihenfolge der Antragseingänge entscheidet über die Teilnahme. Antragsberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1 bis 6 sowie Kindertagesstätten und Horte im Land.

Übergewicht und ungesunde Ernährung sind auch im Land Brandenburg ein Problem. Das Land will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Das zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 eingeführte Brandenburger Schulobstprogramm soll bei Kindern und Jugendlichen eine gesündere Ernährung fördern. Im Schuljahr 2018/2019 profitierten fast 22.000 Kinder an 133 Bildungseinrichtungen vom Brandenburger Schulobstprogramm.

Der Erfolg hängt wesentlich vom Engagement von Lehrern, Erziehern und Elternvertretungen ab, die jetzt wieder aufgerufen sind, sich für die Teilnahme zu bewerben. Den Bildungseinrichtungen werden Beihilfen für den Erwerb und den Transport von Äpfeln zur Verteilung an Kinder gewährt. Die maximale Beihilfe beträgt 600 Euro je Einrichtung, der Mindestrechnungsbetrag 300 Euro.

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Die Anmeldung für das Schulobstprogramm ist bis 4. August

beziehungsweise bis zur Erreichung der Fördersumme von 100.000 Euro nur über das auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung verfügbare Formular möglich: www.lelf.brandenburg.de.

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