Sachkundenachweis Holzschutz am Bau

Im Februar 2022 haben Praktiker aus dem Bereich Holzbau die Möglichkeit, den bundesweit anerkannten Sachkundenachweis Holzschutz am Bau an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde zu erwerben. Anmeldungen sind bis zum 7. Januar möglich. Schadbilder erkennen, Holzschutzmittel richtig einsetzen und Sanierungsempfehlungen aussprechen – das lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des im Februar kommenden Jahres stattfindenden dreiwöchigen Kurses „Sachkundenachweis Holzschutz am Bau“. „Der Kurs richtet sich an Fachleute, die eine fundierte und bundesweit anerkannte Zusatzausbildung wünschen“, lädt Prof. Dr. Silke Lautner, Dozentin an der Hochschule und Lehrgangsleiterin, ein. Er diene allen Personen, die eine berufliche Tätigkeit im Bereich der Altbausanierung ausüben und ihre Kompetenz als sachkundige Mitarbeiter in Bau- und Sanierungsfirmen, als Architekt in oder Bauleiter in der Bauvorbereitung und Kontrolle der fachgerechten Ausführung erweitern wollen.Das Programm ist gespickt mit Themenblöcken zur Sanierung von Pilz- und Insektenschäden über Untersuchungsverfahren bis hin zu baurechtlichen Bestimmungen. „Bei einer Exkursion werden zudem Bausubstanzen bestimmt und Probleme aus der Praxis untersucht“, sagt Silke Lautner. Neun Fachreferenten sind Teil des Programms, das mit einer Sachkundeprüfung* am letzten Veranstaltungstag endet.

Insgesamt 23 Plätzen stehen für den Kurs, der vom 7. Februar bis 25. Februar 2022 an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Alfred-Möller-Str. 1, 16225 Eberswalde stattfindet, zur Verfügung. Die Gebühren belaufen sich auf 1350 Euro zzgl. 230 Euro Prüfungsgebühr (exkl. MwSt) für externe Teilnehmer. Anmeldungen sind bis zum 7. Januar nach wie vor möglich. Der Kurs ist als Bildungsurlaub im Land Brandenburg anerkannt. Arbeitnehmer können sich bis zu zehn Werktage vom Arbeitgeber freistellen lassen.

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Weitere Infos zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier. https://www.hnee.de/de/Service/Weiterbildung/Weiterbildungszentrum/Weiterbildungsangebote/Sachkundenachweis-Holzschutz-am-Bau/Weiterbildungsangebot-K6818.htm

*Sachkundigen, die diesen Lehrgang und die Prüfung erfolgreich absolviert haben, steht das Recht zu, sich nach VOB/A, § 8,3(1) und DIN 68 800-4 als sach- und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen.

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