Veränderten Anforderungen durch die digitale Entwicklung

Die allgemeine Weiterbildung im Land Brandenburg wird gestärkt. Das sieht die Novellierung der Weiterbildungsverordnung vor, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) erarbeitet und vom Kabinett gebilligt wurde.

Dafür werden im Doppelhaushalt 2019/20 je Haushaltsjahr zusätzlich rund 500.000 Euro bereitgestellt. Die anerkannten Landesorganisationen erhalten davon zusätzlich insgesamt 175.000 Euro, die Heimbildungsstätten insgesamt 170.000 Euro. Weitere Mittel sind für innovative Modellvorhaben in der Weiterbildung vorgesehen. Mit der Novellierung der Weiterbildungsverordnung werden auch die veränderten Anforderungen durch die digitale Entwicklung und das aktuelle Datenschutzrecht berücksichtigt.

So wird die Förderung von Blended-Learning ausgeweitet. Blended-Learning verbindet das Lernen in einer Weiterbildungseinrichtung mit Online-Lernphasen. Diese Möglichkeit erhöht die Vereinbarkeit von Fortbildung und familiären sowie beruflichen Verpflichtungen und ermöglicht ein flexibleres Weiterbildungsangebot zum Beispiel im ländlichen Raum.

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Weiterbildung so die Bildungsministerin des Landes Brandenburg ist in der heutigen Arbeitswelt unabdingbar. Die gesellschaftliche und technologische Entwicklung erfordert immer wieder neue Kompetenzen. Angebote zur Weiterbildung tragen dazu bei, das vorhandene Wissen zu erweitern und ständig zu aktualisieren. So wird ein wichtiger Beitrag für die für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe der Menschen geleistet.

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