Maßnahmenkatalog zur Einhaltung wichtiger Regeln

Bund und Länder haben sich über erste Lockerungen des Lockdowns im Zusammenhang mit dem Coronavirus verständigt. Dabei steht die Eindämmung im Vordergrund, weshalb nur eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen vorgesehen ist.

Die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen können jetzt vereinzelt ihre Prüfungen ablegen und zur Prüfungsvorbereitung zur Schule kommen. Ab dem 4. Mai soll der Schulbetrieb eingeschränkt und unter Vorkehrung zahlreicher Schutzmaßnahmen zumindest für einige Klassenstufen wieder aufgenommen werden. Im außerschulischen Bildungsbereich können im Land Brandenburg wieder Museen oder etwa Bibliotheken öffnen.

Die öffentlichen Musik- und Kunstschulen – überwiegend in kommunaler Trägerschaft – bereiten sich aktiv und in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden und Dezernaten auf die schrittweise Öffnung vor. So können bei einzelnen Unterrichtsformaten wie beispielsweise im Einzelunterricht die behördlich verfügten Regeln zur Eindämmung der Pandemie ohne Probleme eingehalten werden.

Es werden folgende Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten:

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  • Schrittweise Öffnung für den Einzelunterricht und für den Unterricht in Kleingruppen (bis zu fünf Schülern)
  • Getrennter Einlass der Schüler (Begleitpersonen sind nicht im Haus zugelassen) und ein sicheres Leitsystem in der Schule
  • Unterrichts-Angebote nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von zwei Metern zwischen den Lehrenden und den Schülerinnen und Schülern möglich
  • Infoplakate zu Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen vor dem Eingang
  • Belehrung der Lehrkräfte, die auf die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen achten
  • Bereitstellen von Händedesinfektionsmitteln für die Schüler
  • Bereitstellen von Schutzmasken (auf Anfrage)
  • Jeder Teilnehmer (Lehrer und Schüler) spielt ausschließlich auf dem eigenen Instrument; das Schülerinstrument wird nach jeder Unterrichtsstunde gesäubert und desinfiziert
  • Reinigung und Desinfektion der Oberflächen und Türklinken in den Unterrichtsräumen
  • Schutz des Personals (Schutzvorrichtungen, Handschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel)
  • Regelmäßige Belüftung der Unterrichtsräume bzw. Angebote im Freien
  • Je nach Instrumentengruppe und künstlerischer Sparte wird ein Raum in der adäquaten Größe bereitgestellt. Für die Fachbereiche Gesang und Blasinstrumente wird der Abstand nochmals vergrößert bzw. es werden Abstandshilfen aus Plexiglas installiert. Die Bewegungsräume sind mit Abstandsmarkierungen versehen. Die Musik-, Tanz- und Theatergruppen sowie die Kunstklassen können – unterteilt in kleinere Gruppen – den Unterricht wieder aufnehmen.
  • Der Unterricht in großen Gruppen, für Ensembles, Chöre und Orchester kann noch nicht im Präsenzunterricht stattfinden, wird aber nach Möglichkeit durch Zusenden von Video- und Audio-Aufnahmen, Noten- und Arbeitsmaterial weiterhin betreut.

Mit Hilfe dieser verantwortungsvollen Maßnahmen könnten die Musik- und Kunstschulen ihre Türen wieder öffnen unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen auf, die Musik- und Kunstschulen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu unterstützen und die kulturelle Grundversorgung – auch im Sinne des verbrieften Rechts der Kinder auf Bildung – dauerhaft zu ermöglichen.

Der VdMK sichert die landesweite Vernetzung der Musik- und Kunstschulen, um in dieser kritischen Phase Erfahrungen, Ideen und Tipps zu teilen, damit die Schulen gemeinsam und in enger Abstimmung mit den lokalen Behörden die Öffnung vorbereiten können. Mit einer schrittweisen und sorgfältig organisierten Wiederöffnung der Musik- und Kunstschulen können wir ein wichtiges Zeichen für eine Grundversorgung mit musikalisch-künstlerischer Bildung in Zeiten von Corona setzen.

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