Brandenburg Wissenschaftsministerium geht in die vollen

Wissenschaftsministerin Manja Schüle kündigt ein eigenes Soforthilfe-Programm für durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geratene Studierende in Brandenburg an. „Die bundesweit rund drei Millionen Studierenden trifft die Corona-Krise besonders hart: Mehr als zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig – aber der Großteil der Jobs neben dem Studium ist weggefallen. Hinzu kommt: Studierende profitieren nicht vom Kurzarbeitergeld, haben keinen Zugang zu Hartz IV und können erst dann neue BAföG-Anträge stellen, wenn über die Anträge der Eltern zu Kurzarbeit oder Grundsicherung entschieden ist – das kann Monate dauern. Noch dramatischer ist die Lage für viele ausländische Studierende.

Seit Wochen werben wir vergeblich beim Bund für eine praktikable und schnelle Lösung, insbesondere im Rahmen des BAföG, und haben dazu eigene Vorschläge unterbreitet – bislang leider ohne Erfolg. Das ist enttäuschend. Deswegen werden wir jetzt auf Landesebene ein eigenes Programm starten, um Studierende in Notsituationen zu unterstützen. Ich danke dem Finanzministerium für die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln und den Studentenwerken, die die Umsetzung in den kommenden zwei Wochen organisieren werden. Ich appelliere an den Bund, seiner Verantwortung im Rahmen des BAföG gerecht zu werden und endlich gute Lösungen im Sinne der Studierenden auf den Tisch zu legen.

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Das Soforthilfe-Programm für Studierende in Brandenburg ist als Überbrückungsmaßnahme gedacht. Betroffene Studierende sollen über dieses Programm kurzfristig monatliche Darlehen in Höhe von 500 Euro für bis zu 2 Monate erhalten. Dafür stehen 25 Millionen Euro bereit. Die Administration des Programms übernehmen die beiden Brandenburger Studentenwerke. Um eine schnelle Auszahlung zu garantieren, wird die Bedürftigkeit der Studierenden lediglich anhand weniger Kriterien geprüft. Dazu gehören unter anderem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung und der Nachweis über die Kündigung eines bestehenden Arbeitsvertrages.

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