Neues BTU Projekt Pflegeausbildung in Brandenburg neu gestalten
Die Pflegeausbildung wird in Deutschland grundlegend reformiert. Die drei bisher getrennten Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden ab dem Jahr 2020 zu einer generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt. Damit verändern sich auch die Ausbildungsinhalte. Zur Unterstützung der Pflegeschulen und der Praxisanleitungen startet die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) jetzt das Projekt „Neu kreieren statt addieren“ – die neue Pflegeausbildung im Land Brandenburg curricular gestalten. Das Sozialministerium fördert das Projekt bis 2021 mit rund 450.000 Euro aus Landesmitteln.
Sozial- und Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij zum Projektstart: „Die Reform der Pflegeausbildung hat große Auswirkungen auf die gesamte Pflegeschullandschaft. Wir müssen in sehr kurzer Zeit zwei ganz unterschiedliche Ausbildungssysteme zusammenführen. Mit der BTU Cottbus-Senftenberg haben wir einen starken Partner dafür gewonnen, die curriculare Gestaltung der neuen Pflegeausbildung zu bewältigen. Davon können alle Pflegeschulen und Praxisanleitende im Land Brandenburg profitieren.“
Prof. Dr. Anja Walter, Lehrstuhl für Pflegewissenschaft und Pflegedidaktik sowie Aufbaubeauftragte für die gesundheitsbezogenen Studiengänge im Institut für Gesundheit an der BTU: „Die Pflegeausbildung der Zukunft will gestaltet werden! Ich freue mich, das Projekt begleiten zu können und nehme aktuell bei den Lehrenden einen großen Gestaltungswillen wahr. Ziel des Projektes ist die Unterstützung der Schulen bei der curricularen Entwicklung vor dem Hintergrund pflegerischer, berufspädagogischer und pflegedidaktischer sowie gesellschaftlicher Anforderungen. Dabei geht es auch darum, ein neues berufliches Selbstverständnis als generalistische Pflegekraft anzubahnen. Um die Ziele zu erreichen, soll durch einen partizipativen Arbeitsprozess mit den Lehrenden und Praxisanleitenden der Prozess der curricularen Arbeit bedarfsorientiert begleitet werden.“
In Brandenburg gibt es derzeit 20 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen, 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie drei staatlich anerkannte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschulen.
Nach langer Diskussion hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 17. Juli 2017 beschlossen. Das Pflegeberufegesetz löst ab dem 1. Januar 2020 das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz ab. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Finanzierungsverordnung hat der Bund erst Anfang Oktober 2018 veröffentlicht. Es fehlen aber noch die Empfehlungen des Bundes zu den Rahmenausbildungsplänen. Diese sind für Ende Juni 2019 angekündigt.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes liegt in der Verantwortung der Länder. Im Sozial- und Gesundheitsministerium wurde dafür zu Jahresbeginn 2018 eine Projektgruppe eingesetzt, um die notwendigen Schritte im Land Brandenburg rechtzeitig einzuleiten, umzusetzen und zu begleiten. Die Umsetzung der Reform auf Landesebene führt zu grundlegenden Änderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsstrukturen sowie der Finanzierung.