Anmeldung für das Schulobstprogramm nur via Internet möglich
Für das Brandenburger Schulobstprogramm sind wieder Anmeldungen möglich. Dafür stehen wie bereits im Vorjahr 100.000 Euro zur Verfügung. Die Reihenfolge der Antragseingänge entscheidet über die Teilnahme.
Antragsberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1 bis 6 – sowie neu – auch Kindertagesstätten im Land“, erläutert Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger: „Das Programm soll ein Baustein für eine gesunde Ernährung sein. Auch über diesen Weg können Kenntnisse und Wertschätzung über Agrarprodukte vermittelt werden. Kinder sind Verbraucher und später in ihren Familien die Entscheider, was auf den Tisch kommt.“
Den Bildungseinrichtungen werden Beihilfen für den Erwerb und den Transport von Äpfeln zur Verteilung an Kinder sowie für begleitende pädagogische Maßnahmen gewährt. Die maximale Beihilfe beträgt 500 Euro je Einrichtung. Der Mindestrechnungsbetrag beläuft sich auf 450 Euro.
Die Anmeldung für das Schulobstprogramm ist nur über das auf der Internetseite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung verfügbare Formular möglich:
Direktlink: www.lelf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.517397.de
Die Äpfel sollen vorrangig in Grund- und Förderschulen des Landes Brandenburg verteilt werden. Bei Nichtausschöpfung des Programms durch Schulen, wird es auch für Kindertagesstätten des Landes Brandenburg geöffnet. Daraus ergeben sich gestaffelte Anmeldezeiträume.
- Grund- und Förderschulen mit den Klassenstufen 1-6 bis 1. Juli
- Kindertagesstätten: bis 29. Juli
- alle berechtigten Bildungseinrichtungen, wenn das Programm nicht ausgeschöpft ist: 30. Juli bis 19. August
Die Kosten für den Apfelkauf und -transport müssen von den Bildungseinrichtungen zunächst übernommen werden und werden dann vom LELF erstattet.