Kommunale und freie Träger können Anträge stellen
Zur Schaffung neuer Kita-Plätze in Brandenburg hat das Land – zusätzlich zu bestehenden Förderprogrammen – ein neues Landes-Kita-Investitionsprogramm im Umfang von 15 Millionen Euro aufgelegt. Das hat der Landtag – auf Antrag der Koalitionsfraktionen – im Rahmen des Doppelhaushaltes 2019/2020 beschlossen. Kommunale und freie Träger können ab 1. Dezember 2019 Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen.
Gefördert werden Investitionen zur Neuschaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder im Krippen-, Kindergarten und Grundschulalter in Kindertageseinrichtungen. Die Förderung gilt rückwirkend für neu geschaffene Plätze, deren Planungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren nach dem 1. Januar 2019 begonnen haben. Dafür stehen in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Richtlinie zur Umsetzung des neuen Landesinvestitionsprogramms sieht eine Pauschale von maximal 5.000 Euro je neu geschaffenem förderfähigen Kita-Platz bei Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in bestehenden Kindertageseinrichtungen vor. Somit könnten im Zeitraum 2019 – 2022 insgesamt 3.000 zusätzliche Plätze geschaffen und seitens des Landes finanziell unterstützt werden. Den Landkreisen und kreisfreien Städten stehen dafür Kontingente zur Verfügung. Durch sie erfolgt die Priorisierung der förderfähigen Maßnahmen. Anträge können ab dem 1. Dezember 2019 und bis zum 30. September 2020 über das Internetportal der ILB gestellt werden.