Mehr digitale Angebote & finanzielle Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen
Mit der aktuellen Anpassung der Verordnung zur Eindämmung der Pandemie können nun in Brandenburg Bildungsveranstaltungen an Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft mit mehr als fünf Personen stattfinden. Die Abstands- und Hygieneregeln sind jedoch weiterhin einzuhalten. Dazu gehört auch die Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmenden einer Weiterbildungsveranstaltung.
Online-Lernen wird weiter gefördert In der Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz wurde auf die Ausnahmesituation reagiert: Bisher konnten anerkannte Einrichtungen in der Grundversorgung je Unterrichtsstunde eine Förderung von 32 Euro für Präsenzkurse oder Blended Learning-Veranstaltungen als Kombination von Vorort- und Online-Lernen erhalten. Für die Zeit der pandemiebedingten Einschränkungen ist die Förderung nun auch für reine Online-Präsenzkurse möglich. Das ist besonders interessant für Lernwillige, die einer Risikogruppe angehören und für die die Teilnahme an Kursen vor Ort nicht möglich ist. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich während der Corona-Pandemie fortbilden möchten, haben die Möglichkeit dafür den Anspruch auf Bildungsfreistellung für anerkannte Veranstaltungen zu nutzen. Dazu zählen für die Zeit der Pandemie ausnahmsweise auch erstmals reine Online-Präsenzangebote. Weiterhin steht den anerkannten Weiterbildungsorganisationen seit Ende letzten Jahres mit dem DigitalCampus für diese Angebote eine webbasierte Lehr- und Lernplattform zur Verfügung. Dieses Projekt des Paritätischen Bildungswerks wird bereits zu 90 Prozent aus Landesmitteln gefördert. Die grundsätzlich erforderliche Eigenbeteiligung wird hier pandemiebedingt für eine begrenzte Zeit durch Mittel aus dem MBJS ersetzt. Rettungsschirm stützt Weiterbildungsorganisationen Die bisherige Situation führt jedoch dazu, dass einige anerkannte Weiterbildungsorganisationen in freier Trägerschaft in Notlagen geraten, die existenzbedrohend sein können. Schnelle Abhilfe schafft hier der Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen im Bereich des MBJS. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung. Es liegen bisher vier Anträge auf Soforthilfe von anerkannten Weiterbildungsorganisationen vor, zwei davon konnten bereits bewilligt und eine Soforthilfe in Höhe von rund 99.000 Euro ausgezahlt werden. Mit weiteren Anträgen ist zu rechnen. Darüber hinaus können Weiterbildungseinrichtungen, die unternehmerisch tätig sind, eine Soforthilfe der ILB bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen im Bereich der Betriebskosten erhalten. Denn auch Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus dieser Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben. |