Beelitzer Spargel als regionale Spezialität geschützt
Mit Datum vom 15. März teilt die Europäische Generalkommission für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung auf ihrer Homepage den offiziellen Abschluss eines Schutzverfahrens kulinarischer Art mit:
Nach Spreewaldgurken, Lausitzer Leinöl, Spreewälder Meerrettich ist in Brandenburg nun auch Beelitzer Spargel nach g.g.A. geschützt. Die Abkürzung steht für „geschützte geografische Angabe“. EU-Rechtsverordnungen treten allerdings erst 20 Tage nach der Verkündung in Kraft. Bis Anfang April haben also Produzenten, Handel und Kontrolleure Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen.
Damit geht ein langgehegter Wunsch des in dieser Frage hoch engagierten Beelitzer Spargelvereins in Erfüllung, den das Brandenburger Agrarministerium seit 2016 gegenüber der EU-Kommission zu vertreten hatte. Zukünftig wird mit amtlichen Segen der EU das geschützt, was ohnehin Usus ist: Wo Beelitzer Spargel draufsteht, muss auch Beelitzer Spargel drin sein. Zitat: „Das für die geografische Angabe, Beelitzer Spargel` zutreffende Territorium umfasst den Beelitzer Sander des Landkreises Potsdam-Mittelmark und Teile des Landkreises Teltow-Fläming.“ Zugleich ist das g.g.A.-Siegel aber auch eine Anerkennung für die Qualität dieses Spitzenprodukts aus Brandenburg. Denn in der Familie der g.g.A.-Produkte findet sich die Crème de la Crème des europäischen Genusses.