Zweite Corona-Eindämmungsverordnung verkündet
Die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg verkündet und tritt am Dienstag in Kraft. Mit ihr werden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Private Treffen sind nun auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch auf maximal fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen. Doch was bedeutet das in der Praxis aktuell ganz konkret? Hier Antworten zu häufig gestellten Fragen:
Mit wie vielen Personen darf ich mich jetzt noch treffen? Das bedeutet zum Beispiel: zwei Familien (die jeweils in einem Haushalt leben) können sich zum Kaffee und Kuchen in einer Wohnung treffen. Bei zwei Paaren (gleich vier Erwachsene) könnte jetzt noch eine weitere Person im Alter über 14 Jahren an dem Treffen teilnehmen, die in einem der beiden Haushalte lebt. Und: alle Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren aus beiden Haushalten könnten ebenfalls an diesem Treffen teilnehmen. Ein weiteres Beispiel: eine Familie (zwei Erwachsene mit drei Kindern im Alter von 5, 8, und 12) kann eine andere Familie (zwei Erwachsene mit vier Kindern im Alter von 5, 9, 13 und 15) zu sich nach Hause einladen. Denn es sind nicht mehr als zwei Haushalte und es sind nicht mehr als insgesamt fünf Personen, die älter als 14 Jahre sind. Die sechs Kinder aus den beiden Hausständen, die noch jünger als 14 sind, werden nicht mitgezählt. Es treffen sich hier also insgesamt elf Personen, aber das ist nach der Corona-Verordnung so erlaubt. Darf eine Familie mit „großen“ Kindern auch Besuch bekommen? Dürfen Kinder unter 14 Jahren jetzt wieder große Kindergeburtstage feiern? Was gilt für eine große Wohngemeinschaft? Gibt es Ausnahmen bei diesen Kontaktbeschränkungen? Bürgertelefon |