Verstärkte Kontrollen durch Polizei und Verkehrsunternehmen

Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf häufigere Kontrollen der Maskenpflicht einstellen. Darauf haben sich im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg Vertreter von Ländern und Kommunen sowie von Polizeibehörden und Verkehrsunternehmen verständigt. Die Behörden und Verkehrsunternehmen kontrollieren im November gemeinsam die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in beiden Ländern. Zudem wird es vier regionale Aktionstage mit Schwerpunktkontrollen geben, die durch die jeweilige Polizei der Länder bzw. des Bundes begleitet werden, um die Durchsetzung sicherzustellen. Der erste Aktionstag startet in Brandenburg, wo die Polizeidirektion Ost am Donnerstag, den 5. November, mit den Verkehrsunternehmen kontrollieren wird. Seit dieser Woche gelten deutschlandweit strengere Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus. Neben vielen Einschränkungen im öffentlichen Leben wird auch weiterhin verstärkt auf die Präventionsmaßnahmen gesetzt. Die AHA-Regeln: Abstand – Händewaschen – Alltagsmaske stehen dabei nach wie vor im Mittelpunkt. Gerade im ÖPNV kann der gebotene Abstand nicht immer eingehalten werden, der Maskenschutz ist hier besonders wichtig. Bereits seit 27. April schreiben deshalb die jeweiligen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen in Berlin und Brandenburg vor, dass in Bus und Bahn eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die allermeisten Fahrgäste halten sich an die Regeln, die dadurch vor allem andere schützen und vorbeugend dazu beitragen, das Virus nicht weiterzuverbreiten. Der kleine Prozentsatz bislang Uneinsichtiger soll jetzt noch einmal verstärkt von Sinn und Zweck der Mund-Nase-Bedeckung überzeugt werden – nachdrücklich und mit Konsequenz. Unterstützt wird diese Aktion von den zuständigen Polizeidirektionen der Länder bzw. der Bundespolizei. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht nur in Bussen und Bahnen Pflicht, sondern meist ebenso in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV können mit Bußgeldern bis zu 500 Euro sanktioniert werden.

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