Neue Familienzentren-Förderrichtlinie in Kraft getreten
Das Land Brandenburg hat die jährliche Förderung von Familienzentren um mehr als das Vierfache erhöht: Die Fördersumme steigt von bislang 0,6 auf 2,6 Millionen Euro pro Jahr. Die neue Förderrichtlinie des Familienministeriums ist in Kraft getreten. Jetzt startet das Interessenbekundungsverfahren für den Aufbau neuer Familienzentren und modellhafter Projekte. Träger von Mehrgenerationenhäusern und anderen geeigneten, gemeinnützigen Einrichtungen sind aufgerufen, sich zu beteiligen und einen Förderantrag zu stellen. Die Maßnahmen sollen zum 1. Oktober beginnen. Familienzentren sind Begegnungs-, Bildungs-, Unterstützungs- und Erfahrungsorte, die im sozialen Umfeld der Familie bedarfsgerechte unterstützende Angebote bereithalten, vermitteln oder bündeln. Sie unterstützen besonders Familien mit geringem Einkommen dabei, die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Familienzentren beraten Eltern, helfen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und tragen dazu bei, dass Kinder gesund aufwachsen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ziel der Förderung ist es, mit den Angeboten Familien in ihrer Vielfalt und generationsübergreifend zu beraten und zu unterstützen. Durch niedrigschwellige Hilfen beim Zugang zu staatlichen Leistungen soll Kinder-, Familien- und Altersarmut bekämpft werden. Den Folgen sozialer Benachteiligung soll frühestmöglich durch psychosoziale und gesundheitsfördernde sowie weitere geeignete Angebote begegnet werden. Es sollen die Selbsthilfekräfte der Familien aktiviert, der Zusammenhalt der Generationen unterstützt und die Chancen auf Bildung, Gesundheit, soziale Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befördert werden.