Land fördert Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in den in diesem und dem kommenden Jahr 2 Millionen Euro für Projekte der Kinder- und Jugendfreizeit zur Verfügung. Die Mittel können z. B. von Vereinen, Verbänden, Gemeinden oder Ämtern bei ihren jeweils zuständigen Jugendämtern beantragt werden. Dafür entwickeln die Jugendämter eigene Verfahren. Die entsprechende Richtlinie ist jetzt veröffentlicht worden. Kinder und Jugendliche waren während des Pandemieverlaufs in vielen Lebensbereichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen betroffen: Treffen mit Gleichaltrigen, Sport und Bewegung, Spielen und Austausch in der Gruppe, Kultur und Reisen oder das Zusammensein in der erweiterten Familie waren über lange Phasen hinweg nur in eingeschränktem Umfang möglich. Kinder und Jugendliche brauchen Gelegenheiten zum sozialen Lernen und Erholungsangebote, um wieder Kraft zu tanken. Dafür sollen diese 2 Millionen Euro dienen sie sind ein Teil des Programm Aufholen nach Corona, für das 68,7 Millionen Euro in Brandenburg bereitstehen so die Bildungsministerin des Landes Brandenburg. Mit dieser Förderung sollen Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung gestärkt werden. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes bei freien Trägern und bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten eines Projektes bei öffentlichen Trägern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben, die Projekte im Zeitraum vom 1.Januar bis 31.August 2023 stattfinden und für die geförderten Projekte keine weiteren Fördermittel aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ beantragt wurden.