Kindertagesbetreuung in den Einrichtungen des Amtes Scharmützelsee

Aufgrund der am 16. März 2020 durch den Landkreis Oder-Spree erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden die in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee stehenden Kindertagesstätten ab dem 18. März 2020 bis 19. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen.

Der Amtsdirektor des Amtes Scharmützelsee hat gemeinsam mit dem Amtsausschussvorsitzenden im Rahmen einer Eilentscheidung beschlossen, die im Monat April fällige Zahlung der Elternbeiträge in den kommunalen Einrichtungen auszusetzen.
Sollten die Einrichtungen ab dem 20. April 2020 wieder regulär genutzt werden können, so ist der Nutzungszeitraum vom 20. bis 30. April 2020 durch die Zahlung der Elternbeiräte für den Monat März abgegolten.

Von Eltern aus strukturrelevanten Bereichen, deren Kinder ab dem 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 in der Notbetreuung in kommunalen Einrichtungen des Amtes Scharmützelsee betreut werden, wird für den Zeitraum der Notbetreuung kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.

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Die Genehmigung der Eilentscheidung wird per Beschluss in der nächsten regulären Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Scharmützelsee eingeholt.

Christian Riecke
Amtsdirektor

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