Nach breiter Beteiligung von Landnutzungs- und Umweltverbänden

Die Biberverordnung für Brandenburg ist fertiggestellt und soll mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in Kürze in Kraft treten. Nach einer breiten Beteiligung der betroffenen Verbände in Diskussionsrunden und durch Stellungnahmen liegt nun die Schlussfassung der Biberverordnung vor. Notwendig waren auch Anpassungen an aktuelle europäische Rechtsprechungen.

Die jetzige Verordnung lief bis am 31. März aus und wurde in überarbeiteter Fassung neu in Kraft gesetzt. Im Vorfeld hat das Agrarumweltministerium neben den Landnutzern auch Verbände wie die Wasser- und Boden- sowie Naturschutzverbände und Kreisverwaltungen einbezogen.

Die neue Verordnung kann u.a. künftig auch auf denkmalgeschützte Parkanlagen und Gewässerabschnitte in geschlossenen Ortslagen angewandt werden. Mit dieser Verordnung kann keine neue gesetzliche Regelung getroffen werden. Kein Bundesland kann an der Einordnung des Bibers als streng geschützte Tierart nach EU Recht etwas ändern Dies ist für uns Gesetz. So wird der Biber auch nicht in das Jagdrecht aufgenommen.

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Außerdem war das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu berücksichtigen, das Spielräume bei der Zulassung von Ausnahmen nach Art. 16 der FFH-Richtlinie einschränkt. Teile der Einzugsgebiete, u.a. von der Schwarzen Elster, waren aufgrund des nicht zu verschlechternden Erhaltungszustands der Biberpopulationen vom Geltungsbereich der Verordnung auszunehmen.

Das Umweltministerium unterstützt weiterhin die Prävention und die biberbedingt umfangreichere Gewässerpflege mit Landesmitteln. Allein 2019 wurden den Wasser-und Bodenverbänden für ihre durch den Biber verursachte Mehrarbeit bei der Pflege von Gewässern 470.000 Euro erstattet. Für Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von biberbedingten Schäden im ländlichen Raum wurden 2019 über 620.000 Euro ausgezahlt.

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