Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gewährt Berufsschülerinnen und Berufsschülern Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, können einen solchen Antrag stellen. Wesentliche Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und dass der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule drei Stunden überschreitet. Ist der Wohnsitz im Land Brandenburg und Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland, welches keine Zuschüsse gewährt (Ablehnungsbescheid), werden ebenfalls Zuschüsse gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Tag. Zuständig ist das Schulverwaltungsamt bzw. der Bürgerservice des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dessen Gebiet sich die Ausbildungsstätte befindet. Bei Schülerinnen und Schülern, die keinen Ausbildungsvertrag im Land Brandenburg haben, das Schulverwaltungsamt des Landkreises oder kreisfreien Stadt, in dessen Gebiet sich der Wohnort bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort befindet.
Und so geht’s:
1. Schritt: Melden Sie formlos zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres beim zuständigen Schulverwaltungsamt bzw. Bürgerservice unter Angabe der Ausbildungsdauer die voraussichtlich entstehenden Kosten an.
2. Schritt: Mit dem Antragsformular beantragen Sie die Zuschüsse:
– spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vergangene gesamte 1. Schulhalbjahr und
– spätestens bis zum 1. Oktober des Jahres für das vergangene gesamte 2. Schulhalbjahr.