Kinos und Kultureinrichtungen sowie Beherbergungsverbot – Obergrenze für Feiern
Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen verschärft Brandenburg seine Corona-Regeln. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Neu sind strengere Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten. Wer seine Personendaten in Corona-Kontaktlisten nicht vollständig und wahrheitsgemäß einträgt, dem droht in Brandenburg künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro. Die Abstandsregeln in Kinos, Theatern und vergleichbaren Kultureinrichtungen werden präzisiert: Bei Einhaltung strenger Hygieneregeln, die in einem entsprechenden Hygienerahmenkonzept bestimmt sind, kann der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 1,5 Metern auf bis zu einem Meter reduziert werden. Außerdem gibt es eine Klarstellung beim Beherbergungsverbot von Gästen aus innerdeutschen Risikogebieten: Stadtstaaten wie Berlin werden als Einheitsgemeinde betrachtet. Das bedeutet: Erst, wenn die Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im gesamten Stadtstaat überschritten wird, greift das Beherbergungsverbot in Brandenburg. Die Änderungen der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung treten am Sonntag, dem 11. Oktober, in Kraft, und gelten bis zum 8. November 2020. Die Quarantäneverordnung, die Regeln für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten enthält, wird ohne Änderungen bis zum 8. November verlängert. In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb der letzten sieben Tage um 243 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt jetzt bei 9,7 – vor einer Woche lag der Wert noch bei 5,3. Neue Obergrenzen sowie Anzeigenpflicht für private Feiern
Sollte in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt sogar die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten werden, sind dort private Feierlichkeiten
Sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt lokal begrenzt ist und dies durch die zuständige Behörde öffentlich bekanntgegeben wurde, beschränkt sich diese Untersagung auf die bekanntgegebenen Gebiete. Anzeigepflicht: Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes. Mit dieser Verschärfung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung setzt Brandenburg einen entsprechenden Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Dienstag (29.09.) um. Grundsätzlich gilt in ganz Brandenburg weiter folgende Obergrenze für private Feiern: Private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 1.000 Euro. Wichtig: Für alle Veranstaltungen gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch bei privaten Feiern mit weniger als 75 zeitgleich Anwesenden muss zwischen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden (das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushaltes sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht). Diese Obergrenze gilt nicht für private Feiern, die zum Beispiel in einer Gaststätte oder in einem Gemeindesaal stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden wird hier ausschließlich über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt. Zu den privaten Feierlichkeiten und sonstigen Zusammenkünften zählen zum Beispiel Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Beerdigungsfeiern und Taufen. Auch wenn ein Unternehmer sein Betriebsgelände für eine Veranstaltung mit Gästen nutzt, zählt das als private Feier. Wichtig: Der Begriff der privaten Feierlichkeiten ist weit auszulegen, da hier Situationen entstehen können, in denen Menschen Abstand und Hygiene nicht mehr so diszipliniert einhalten, wie es erforderlich ist. Verschärfung der Maskenpflicht
Bußgeld für falsche Angaben auf Corona-Kontaktlisten Gleichzeitig hat die oder der Verantwortliche die Kontaktangaben auf Plausibilität zu kontrollieren. Neuer Mindestabstand in Kinos, Theatern und Konzerthäusern Präzisierung der Vorschrift zum sachgerechten Lüften Klarstellung beim Beherbergungsverbot für Gäste aus Stadtstaaten Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Zunächst mein Dank all jenen, die seit Monaten ganz konkret zur Eindämmung des Virus beitragen. Ob in Krankenhäusern, Verwaltungen oder am Bürgertelefon. Und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die sich an die Regeln halten – und das ist die allergrößte Mehrheit. Dieses Stück Gemeinsinn ist ein wesentlicher Grund, weshalb Brandenburg bisher relativ gut durch die Pandemie gekommen ist. Ein Blick in Nachbarländer oder gar andere Staaten zeigt: Auch, wenn wir manchmal ‚auf Sicht fahren‘ – der Kurs war bisher richtig. Dieser Blick zeigt aber auch, dass jetzt nicht die Zeit für Lockerungen ist. Im Gegenteil: Mit dem heutigen Beschluss reagieren wir auf die steigenden Zahlen. Wir müssen uns wappnen, weil es uns verdammt wichtig ist, damit Schulen und Kitas offenbleiben können, damit in den Betrieben gearbeitet werden kann, damit Freizeit gemeinsam – aber mit Abstand und Hygieneregeln – genossen werden kann.“ Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Abstand, Hygiene, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben und regelmäßiges Lüften – das sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Das müssen wir alle verinnerlichen und beherzigen. So können wir gemeinsam die Ansteckungsgefahr verringern und Menschen vor schweren Krankheitsverläufen bewahren. Das ist gerade in der kalten Jahreszeit wichtig. Menschen halten sich jetzt mehr in geschlossenen Räumen auf, wo in der Regel der Kontakt enger und Frischluftzufuhr geringer ist. Die Gefahr des Virus darf von Niemandem unterschätzt werden. Die Gefahr ist real, das Virus ist unter uns. Wir können die Gesundheit unserer Liebsten nur schützen, wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen und uns weiter solidarisch verhalten. Besonders Alltagsmasken tragen dazu bei, die Verbreitung der virushaltigen Tröpfchen zu reduzieren. Sie sollten deshalb überall im öffentlichen Raum, wo man den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten kann, getragen werden.“ Innenminister Michael Stübgen: „Die Menschen in Brandenburg haben in den vergangenen Monaten in übergroßer Mehrheit bewiesen, dass sie die beschlossenen Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie unterstützen und auch umsetzen. Nun steigen die Infektionszahlen wieder. Daraus müssen wir gemeinsam die entsprechenden Schlüsse ziehen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Menschen in Brandenburg auch in Zukunft umsichtig und verantwortungsvoll miteinander umgehen. Denn nur zusammen können wir die Pandemie in Schach halten – nur gemeinsam können wir uns vor Corona schützen.“ |