Dank der Corona-Lockerungen wieder vieles möglich
Ab Juni führen die Ranger der Naturwacht Brandenburg wieder Gruppen durch die Großschutzgebiete. Möglich wird dies durch weitere Corona-Lockerungen der Landesregierung. Um alle Hygienevorschriften einhalten zu können, bleibt die Gruppengröße zunächst auf zehn Teilnehmer begrenzt.
„Wir freuen uns, dass es endlich wieder losgeht mit den RangerTouren. Wir merken an den vielen Anfragen, dass die Menschen Lust haben, sich in der Natur zu bewegen und hier Kraft zu tanken“, so Manfred Lütkepohl. Der Leiter der Naturwacht Brandenburg sieht für die Führungen keine Probleme hinsichtlich der Einhaltung der Hygieneregeln. „Wir sind an der frischen Lust, nehmen nur zehn Personen mit und können die Abstandsregelungen von 1,5 Meter so gut einhalten. Darauf achten die Ranger besonders“, so Lütkepohl. Zu sehen gibt es in Brandenburgs Natur derzeit vor allem viele Frühlingsgefühle und deren Folgen. So können Besucherinnen und Besucher in Rühstädt an der Elbe den Störchen ins Nest schauen und die Tiere bei der Aufzucht der Jungen beobachten. In den südlichen Naturparken Niederlausitzer Landrücken und Heidelandschaft geht es mehrfach auf Glühwürmchen-Tour und die Ranger aus dem Nationalpark Unteres Odertal wandern durch das pralle Leben der Auenlandschaft. Auch in Corona-Zeiten stechen die Spreewälder Naturwächter mit den Paddelbooten in See und erklären den Gästen das Reich von Eisvogel, Biber und Co. im weit verzweigten Fließlabyrinth des Biosphärenreservats. Hier gilt es allerdings eine Einschränkung zu beachten: So dürfen sich bei diesen Touren nur Familienangehörige ein Boot teilen. „Wir können fast das komplette Tourenprogramm anbieten. Keine Touren finden aber weiterhin in beengten Situationen wie auf Vogelbeobachtungstürmen statt. Auch die Mitnahme von Besuchern in den Naturwachtbussen funktioniert derzeit aufgrund der Regelungen nicht“, so Lütkepohl zum Stand der Beschränkungen. Alle Touren finden sich im Veranstaltungskalender der Naturwacht unter www.naturwacht.de. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. |