Amtsgericht Fürstenwalde & Landgericht Frankfurt (Oder)

Bereits Anfang das Jahres 2018 wurden Bewerber für das Amt des Jugendschöffen gesucht. Da die Bewerberzahlen noch nicht ausreichen, wird erneut um Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023, speziell für den Amtsgerichtsbezirk Fürstenwalde, geworben. Zukünftige Ausübungsstätten der jetzt gesuchten Jugendschöffen werden das Amtsgericht Fürstenwalde oder das Landgericht Frankfurt (Oder) sein.

Wer künftig als Jugendschöffe tätig sein möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zu den formalen Kriterien zählen die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 25 Jahren. Bürger, die sich um das Amt über die Vorschlagsliste des Landkreises Oder-Spree bewerben, sollten ihren Wohnsitz hier im Landkreis haben. Darüber hinaus verlangt das verantwortungsvolle Amt des Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, ein ausgeprägtes Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit. 

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder auch gesellschaftlichem Engagement resultieren. Ausschlaggebend ist nicht die berufliche Position, sondern die erworbene Fähigkeit zur unvoreingenommenen Analyse – auch von komplexen Sachverhalten. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten zudem über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Schließlich ist es wünschenswert, dass Bewerber für das Ehrenamt dem teilweise anstrengenden Sitzungsdienst auch gesundheitlich gewachsen sind.

Interessierte Bürger, welche sich bereits für das Amt des Jugendschöffen beworben haben, müssen keine erneuten Anträge einreichen. Ihre Bewerbung ist bereits berücksichtigt. Aufgrund der bereits eingegangenen Bewerbungen werden für den Amtsgerichtsbezirk Fürstenwalde vorzugsweise Bewerber männlichen Geschlechtes gesucht. Für die Wahl des Jugendschöffenamtes müssen ebenso viele Frauen wie Männer aufgenommen werden. Die notwendige Anzahl von Bewerbern weiblichen Geschlechtes liegt bereits vor.

Wer sich das anspruchsvolle Amt eines Jugendschöffen zutraut, kann seine Bewerbung noch bis zum 21. September an die Kreisverwaltung richten:

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Landkreis Oder-Spree
Jugendamt, Elisa Karkowsky
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

Das Formular dazu und Hinweise zur Bewerbung sind auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree unter www.l-os.de/Jugendhilfeplanung hinterlegt.

Bereits tätige Jugendschöffen können sich erneut bewerben, auch wenn sie bereits in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffe tätig waren, von denen die letzte noch andauert. Fragen von Interessenten beantwortet die Jugendamtsmitarbeiterin Elisa Karkowsky (Telefon: 03366/35-1560).

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