Verbraucherzentrale weitet Sozialtarif aus

Wer staatliche Unterstützungsleistungen erhält, zahlt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg für eine Rechtsberatung bereits seit über einem Jahr nur fünf Euro. Nun erweitert die vom Land geförderte Verbraucherzentrale den Sozialtarif um Finanzthemen. Damit stärkt sie die soziale Gerechtigkeit und stellt sicher, dass finanzielle Gründe niemanden von notwendiger rechtlicher Hilfe ausschließen. Ministerin Hanka Mittelstädt die im Land Brandenburg für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz steht begrüßt die Ausweitung des Sozialtarifs auf Finanzthemen ausdrücklich. Verbraucherschutz gehört zur staatlichen Fürsorgepflicht. Fragen der Altersvorsorge betreffen viele Menschen in Brandenburg, und Konflikte mit Banken oder Versicherungen können existenzbedrohend sein so Mittelstädt. Der Sozialtarif ermöglicht es allen Brandenburgern, unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale zu nutzen. Seit September 2024 erhalten Beziehende von BAföG, Wohn- oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Sozialtarif. Auch Personen, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, können den Sondertarif nutzen. Mit entsprechendem Nachweis kostet die allgemeine Rechtsberatung fünf statt 20 Euro pro 30 Minuten. Seit Januar gilt der Sozialtarif nun auch für Beratungen zu Altersvorsorge, Banken und Versicherungen.

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