Land stellt erhebliche Mittel zur Verfügung
Das Familienministerium unterstützt erneut Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub und stellt dafür 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. „Auch in diesem Jahr sollen mit den Ferienzuschüssen möglichst viele Familien die Chance auf einen unbeschwerten Urlaub bekommen – insbesondere nach den pandemiebedingten Belastungen der vergangenen Monate“, so die Familienministerin. Die Ferienzuschüsse wurden den Bedarfen angepasst auf zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied erhöht und können über das Landesamt für Soziales und Versorgung beantragt werden. Auch Kurzurlaube und Wochenend-Trips können ab diesem Jahr unterstützt werden. Ministerin Nonnemacher: „Viele Familien im Land Brandenburg könnten sich ohne diese Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in den Ferien etwas ganz Besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärken die Bindung in der Familie. Ferienzeit ist Familienzeit – das wollen wir unterstützen.“ Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden und muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-800 oder 0355 2893-853 oder unter www.lasv.brandenburg.de.