Kindern und Jugendliche mit Behinderung profitieren

Nach langen und intensiven Diskussionen über die Verbesserung der Nachmittagsbetreuung von Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ab der 7. Klasse im Land Brandenburg hat Bildungsministerin Britta Ernst nun den Startschuss für ein einjähriges Modellprogramm gegeben. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten für individuelle Betreuungsangebote pro Jugendlichen monatlich 300 Euro.

Eltern von Schülerinnen und Schülern, die einen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung aufweisen und wegen ihre Alters keinen Rechtsanspruch auf Kita- bzw. Hortbetreuung mehr haben, stehen vielfach vor der Herausforderung, eine zusätzliche Nachmittagsbetreuung organisieren zu müssen, wenn sie berufstätig sind. Die Betreuungszeiten der Förderschulen und Schulen für Gemeinsames Lernen reichen oft nicht aus, um eine volle Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen. Viele Landkreise und kreisfreie Städte haben deshalb bereits eigene Unterstützungsangebote entwickelt, dennoch fehlen Angebote in einigen Regionen des Landes.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat nun mit dem Ziel der Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit einem Förderprogramm den Landkreisen und kreisfreien Städten rund 700 000 Euro aus dem Landesjugendplan zur Verfügung gestellt. Daraus können entsprechende Betreuungsmöglichkeiten von Vereinen, Verbänden und Initiativen, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen mit einem Betrag von 300 Euro je betreutem Jugendlichen und pro Kalendermonat gefördert werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

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Die Mittel für die Betreuungsangebote können auch in eigener Trägerschaft verwendet werden. Eltern von Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können sich ab sofort an ihre Landkreise und kreisfreien Städte wenden, um von der neuen Fördermöglichkeit zu profitieren. Voraussetzung ist, dass beide Eltern berufstätig sind bzw. die Aufnahme einer vollen Berufstätigkeit anstreben und ihrem Kind eine selbstständige, altersentsprechende Freizeitgestaltung am Nachmittag nicht möglich ist.

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