Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung
Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung vorgelegt. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf dient in erster Linie der Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen für die neuen Aufgaben aus der EU-BattVO.
Außerdem sollen Verbrauchern künftig die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von z.B. E-Bikes oder E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückzugeben. Des Weiteren sollen bisher gut funktionierende Strukturen, beispielsweise im Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung ausgeweitet werden. Damit stärken wir die Kreislaufwirtschaft und schaffen zugleich mehr Transparenz und erweiterte Entsorgungsmöglichkeiten für Verbraucher.
Weitere Informationen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542