Lassen Sie sich Ihre Ideen zur Artenvielfalt unterstützen

Der Frühling ist langsam, aber sicher da. Das heißt auch, die Pflanzzeit steht vor der Tür. Die Gelegenheit, Neues im Garten und auf dem Balkon zu probieren. Stellen Sie sich in diesem Jahr nicht nur die Frage, welche Pflanze sich wo gut macht, sondern auch, was Sie vielleicht Gutes für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und Co. tun können! Die Stadt unterstützt Sie. 2019 wurde die Richtlinie zu Förderung der Biodiversität von der Stadt aufgelegt.
Maßnahmen mit denen die Artenvielfalt gefördert wird, werden mit bis zu 50% gefördert. Aber nicht nur Sachkosten werden gefördert, auch Ausgaben für die Ausführung, sprich für Fachfirmen, können hier erstattet werden.

Antrag auf Förderung der biologischen Vielfalt

Antrag als PDF

Richtlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Förderung der Biodiversität

Richtlinie als PDF

Auszug aus der Richtlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Förderung der Biodiversität

2.3 Gefördert werden folgende Maßnahmen:

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2.3.1 Pflanzungen zur Schaffung von verbesserten Bedingungen für Insekten, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. Dazu zählen nachhaltige Bepflanzung von Vorgärten, Gärten, Terrassen und Balkonen, beispielsweise mit einheimischen Sträuchern oder Wildblumen. Der Zuschuss beträgt maximal 50% der zuschussfähigen Aufwendungen und höchstens 1.000 € je Maßnahme. Die Förderhöchstsätze sind zudem abhängig von der zu bepflanzenden Fläche: Bei einer Fläche bis zu 50 m² sind dies max. 20 €/m², für Flächen von 51 bis 100 m² max. 10 €/m² und für Flächen über 100 m² max. 5 €/m². Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Saatgut, Pflanz- und Bodenmaterial, Pflanzhilfsmittel sowie deren Anlieferung durch beauftragte Unternehmen.

2.3.2 Einzelpflanzung von Bäumen
Der Zuschuss beträgt maximal 30% der zuschussfähigen Aufwendungen und höchstens 500 € je Maßnahme. Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Pflanz- und Bodenmaterial sowie deren Anlieferung durch beauftragte Unternehmen sowie Handwerkerleistungen zur fachgerechten Ausführung.

2.3.3 Extensive Dachbegrünung
Der Zuschuss beträgt maximal 50% der zuschussfähigen Aufwendungen und höchstens 1.500 € je Maßnahme. Die Förderhöchstsätze sind zudem abhängig von der zu begrünenden Fläche. Bei einer Fläche bis zu 50 m² sind dies max. 25 €/m², für Flächen von 51 bis 100 m² max. 20 €/m² und für Flächen über 100 m² max. 15 €/m². Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Saatgut, Pflanz- und Bodenmaterial, deren Anlieferung sowie Handwerkerleistungen zur fachgerechten Ausführung.

2.3.4 Fassadenbegrünung
Die Kosten für die Pflanzen werden zu 50% gefördert (max. 200 € je Maßnahme). Der Kauf von Materialien für Rank- und Kletterhilfen, bzw. die Montage von Rank- und Kletterhilfen durch Dritte (Handwerksbetriebe) werden zu 50% gefördert, aber dabei mit höchstens 500 € je Maßnahme.

2.3.5 Entsiegelung
Die Entsiegelung von versiegelten Flächen (z.B. asphaltierte Flächen) wird mit bis zu 25 €/m² gefördert, aber dabei höchstens 1.500 € je Maßnahme.
Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für die Flächenentsiegelung sowie die Herstellung versickerungsfähiger Flächenbeläge, deren Anlieferung sowie Handwerkerleistungen zur fachgerechten Ausführung.

2.3.6 Nisthilfen und Habitate für Tiere
Innerhalb der Kategorien Vogelschutz, Wildbienen-/Insektenschutz und Fledermäuse werden pro Nisthilfe/Habitat 50% der Anschaffungskosten gefördert, max. 150 € je Nisthilfe/Habitat.

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