Gerichtstraße und der Grasnickstraße in Storkow (Mark)
Sehr geehrte Storkowerinnen und Storkower,
sicherlich ist auch Ihnen die derzeitige Debatte hinsichtlich der geplanten Baumaßnahme „grundhafter Straßenausbau Gerichtstraße Grasnickstraße“ nicht entgangen. Als Bürgermeisterin möchte ich die Gelegenheit nutzen, die Fakten sachlich darzustellen. Ich möchte festhalten, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine gute Arbeit leisten und ich aus Verwaltungssicht an dem gesamten Verfahren grundsätzlich keine Fehler erkennen kann. Was mich sehr verwundert ist die Aussage, wir hätten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt bei dieser Baumaßnahme nicht mitgenommen. Bereits im Januar 2022, im Lokalanzeiger auf Seite 1, haben wir auf dieses Projekt aufmerksam gemacht. Danach haben die öffentlichen Beratungen in den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung begonnen. Die chronologische Reihenfolge befindet sich am Ende dieser Mitteilung.
Diese Straßenbaumaßnahme ist auf der Prioritätenliste Platz 1. Die Entscheidung, die Straßen, Geh- und Radwege in Storkow endlich wieder auf Vordermann zu bringen, haben die Stadtverordneten bereits 2019 getroffen.
Im Dezember 2018 wurde die Stadtverwaltung durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, eine Straßenzustandserfassung erstellen zu lassen. In der gleichen Sitzung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Satzung für die Erschließerbeiträge anzupassen, um die Anwohner von Erschließungsstraßen zu entlasten. Hier wurde eine deutliche Reduzierung der Baukostenumlage von 90% auf 65 % vorgegeben. Die entsprechende Satzung wurde im Mai 2019 vorgelegt und durch die Stadtverordneten beschlossen.
Im Mai 2019 wurde der Auftrag vergeben eine Straßenzustandserfassung für das gesamte Stadtgebiet, einschließlich Ortsteile mit Maßnahmeempfehlung für 5 Jahre sowie eine Priorisierung der Maßnahmen, zu erstellen. Parallel dazu wurde das Verkehrskonzept für Storkow erarbeitet.
Mit dem Beschluss-Nr.: 369/2022 am 24.02.2022 – Straßenzustandserfassung für Stadtgebiet Storkow (Mark) einschl. Ortsteile haben die Stadtverordneten beschlossen, die Maßnahme Grasnick-/Gerichtstraße als Maßnahme 1 in den Haushalt 2023 einzustellen und die Vorbereitung zur Planung zu beginnen.
Im Rahmen der Vorbereitung wurde im Jahr 2022 die Planung begonnen, Fördermittel gesucht und ein Planungsbüro mit der Vorplanung beauftragt. Es fanden diverse Abstimmungsrunden im Rathaus statt. Alles bezogen auf die anstehende Baumaßnahme.
Zustandsbewertung des Baumbestandes
Mithin wurde ein zertifizierter FFL- Baumgutachter beauftragt, um den Baumbestand zu bewerten. Bereits im Jahr 2009 wurden die Bäume in diesem Abschnitt durch einen FFL-Baumgutachter betrachtet und folgendermaßen bewertet:
„Angesichts des bereits schlechten allgemeinen Gesundheitszustandes der Mehrzahl der Linden und daher durchschnittlich geringer Lebenserwartung, der deutlichen Bestandslücken und der Funktionseinschränkungen durch Kappungen und drastischer Kroneneinkürzungen etwa der Hälfte der noch vorhandenen Bäume erheben sich Zweifel an der Erhaltungsfähigkeit des Straßenbaumbestandes …“
Gerade für den Bereich der Gerichtstraße spricht man in diesem Verfahren von einem sehr lückenhaften Bestand in beiden Baumreihen, die das Bild einer schützenswerten Allee beeinträchtigt. In einem Ortstermin am 25.08.2022 unter Teilnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und dem FFL Baumgutachter wurde keine Verbesserung des Zustandes ersichtlich. Die Erkenntnisse des Ortstermins sind als Bestandteil in die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anlage 07) wurde auch zum Beratungs- und Beschlussgegenstand im Rahmen der Beschlussvorlage 502/2023 „Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Straßen- und Wegebau in der Gerichts- und Grasnickstraße“, in der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2023.
Bezüglich der Baumfällungen bleibt zum derzeitigen Zeitpunkt festzuhalten
Der Gutachter stellte bereits 2009 fest, dass die Bäume in der Gerichtstraße leider eine „durchschnittlich geringe Lebenserwartung“ haben. Es werden Kernfäule am Stammfuß, Maserknollen und Bruchgefahr sowie alte Kappungen festgestellt.
Die Untere Naturschutzbehörde wurde rechtzeitig und umfassend in den Planungsprozess eingebunden. Es sind und werden noch weitere Maßnahmen vereinbart. (beispielsweise Schachtsichtungen, Ersatzpflanzungen usw.) Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Geplant ist für die Gerichtstraße die Fällung von 16 Bäumen auf der linken Seite (vom Rathaus kommend). Auf dieser Seite wird der Geh- und Radweg gebaut. Die Bäume auf der rechten Seite der Gerichtstraße bleiben erhalten.
Eine Beteiligung der vom Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände resultierend aus dem Brandenburger Naturschutzgesetzausführungsgesetz ist, im derzeitigen Status der Baumaßnahme, nicht vorgesehen und wird zu gegebener Zeit geprüft. Gleichlautendes wird dem BUND auch mitgeteilt.
Langfristige Planung, öffentliche Bekanntmachung und Transparenz
Im Dezember 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung nunmehr folgerichtig die Mittel für die Abarbeitung des Straßenausbaus eingestellt. (Vorgeschichte dazu seit 2018 – siehe oben)
Die Stadtverwaltung hat sofort die passenden Fördermittel für das Projekt beantragt, um dahingehend den Haushalt zu entlasten und die Beteiligung der Anwohner an den Kosten so gering wie möglich zu halten. Eine Förderzusage liegt bereits vor. Diese könnte bei nachträglicher Planänderung auch entfallen.
Im Februar 2023 war die Planung abgeschlossen und wurde in den Fachausschüssen für Bauen und Umwelt (24.01.2023), sowie Finanzen und Tourismus (23.01.2023) beraten. Anschließend erfolgte der Beschluss der Maßnahme durch die Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2023 (BV 502/2023).
Im Rahmen dieser Beratungen wurde bereits deutlich, dass ein Straßenbau ohne Baumfällungen nicht möglich sein wird. Alle Beratungen waren öffentlich, ordnungsgemäß eingeladen und für jede Bürgerin und jeden Bürger zugänglich.
Die Stadtverordneten haben das Projekt mit
12 JA-Stimmen und 2-Enthaltungen beschlossen.
Als die Planungen mit Blick auf die konkreten Kosten fertig waren, wurden alle Anwohnerinnen und Anwohner, gesondert in zwei Anwohnerversammlungen am 30.05.2023, über den Bauablauf, die Einschränkungen während der Bauphasen, die Regelungen zu den Grundstückseinfahrten und auch die Beitragsbeteiligung unter Berücksichtigung der 65% Umlage informiert.
Auch im Rahmen dieser Diskussionen sind keine Einwände gegen die einseitige Baumfällung in der Gerichtstraße vorgetragen worden. Es gab diverse Anfragen hinsichtlich der Parksituation mit Blick auf die Ärzte vor Ort. Im Ergebnis haben diese Einwände, wenn auch kostenintensiv, Einzug in die Planung gehalten. Es wurden weitere Parkplätze geschaffen mit Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023.
Petitionsrecht und Stadtverordnetenversammlung
Als Bürgermeisterin nehme ich zu Kenntnis, dass es eine Petition bezüglich des Baumerhaltes gibt. Das Petitionsrecht ist im §16 der Kommunalverfassung Brandenburg geregelt. Hier heißt es konkret:
„Jeder hat das Recht, sich in Gemeindeangelegenheiten mit Vorschlägen, Hinweisen und Beschwerden einzeln oder gemeinschaftlich an die Gemeindevertretung oder den Bürgermeister zu wenden. Der Einreicher ist innerhalb von vier Wochen über die Stellungnahme zu den Vorschlägen, Hinweisen oder Beschwerden zu unterrichten. Ist dies nicht möglich, erhält er einen Zwischenbescheid.“ Gleichzeitig sind die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung verbindlich und für die Stadtverwaltung als Auftrag umzusetzen. Wie die Stadtverordnetenversammlung mit dem Inhalt der Petition umgeht, kann nicht vorhergesagt werden.
Ein paar persönliche Worte
Erlauben Sie mir in Anbetracht der Diskussionen zum Thema Straßenbau einige persönliche Worte. Dieses Thema ist für die Infrastruktur unserer Stadt von großer Bedeutung, sodass wir es mit Weitblick, Respekt und Vernunft behandeln, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Deshalb fasste die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung zur Straßenzustandserfassung.
Der Straßenbau betrifft uns alle und nicht nur die Menschen, die direkt an der jeweiligen Straße wohnen oder arbeiten. Er hat Auswirkungen auf verschiedene Aspekte unseres Lebens, darunter Verkehr, Umwelt und Lebensqualität. Angesichts der Bedeutung dieser Thematik ist es unabdingbar, dass wir unsere unterschiedlichen Standpunkte und Meinungen in einer Weise austauschen, die von Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt geprägt ist.
Populistische Argumentationen, die auf Vereinfachungen und Überzeichnungen beruhen, sind hier nicht hilfreich. Sie fördern eine Spaltung und verhindern eine produktive Diskussion. Stattdessen sollten wir uns auf fundierte Fakten, Expertenmeinungen und empirische Daten stützen, um unsere Positionen zu unterstützen und zu verteidigen. Dies habe ich mit dieser Abhandlung getan.
Gegenseitige Anfeindungen und persönliche Attacken führen zu einer Vergiftung des Diskussionsklimas und hemmen den Fortschritt. Jeder Teilnehmer an dieser Debatte sollte daran erinnert werden, dass wir alle dasselbe Ziel verfolgen: eine lebenswerte und nachhaltige Umgebung zu schaffen. Indem wir uns auf Argumente konzentrieren und respektvoll miteinander umgehen, können wir bessere Ergebnisse erzielen und zu gemeinsamen Lösungen gelangen.
Cornelia Schulze-Ludwig
Bürgermeisterin der Stadt Storkow (Mark)
Ablaufübersicht Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung
STVV 12.12.2018
Beschluss-Nr. 543/2018 – Beratung und Beschluss Erstellung einer Straßenzustandserfassung
Beschluss-Nr. 542/2018 – Beratung und Beschluss Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt (Erschließungsbeitragssatzung)
Senkung der Anliegerbeiträge von 90% auf 65% mit Blick auf die Straßenbaumaßnahmen als Auftrag an die Verwaltung.
STVV 23.05.2019
Beschluss-Nr. 589/2019 – Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung von 10% auf 35% für die Stadt – Umsetzung Auftrag 542/2018
Vergabe Straßenzustandserfassung durch die Stadtverordnetenversammlung: Firma Lehmann und Partner GmbH beauftragt, eine Straßenzustandserfassung mit Maßnahmeempfehlung für 5 Jahre, (Prioritätenliste).
STVV 24.02.2022
Beschluss-Nr. 368/2022 – Beratung und Beschlussempfehlung zum Verkehrskonzept/Förderung der intermodalen Verkehrsentwicklung in der Stadt Storkow (Mark)
Verkehrskonzept Firma Stadt+ Verkehr vom 01.06.2021 – (Seite 15 ff.) Wird in der Bestandsaufnahme und Analyse der Verkehrsdefizite im Bereich Grasnick- und Gerichtstraße der „Nutzungskonflikt“ Straße, Geh- und Radweg ausgeführt. Im Übrigen werden die beiden Straßenabschnitte als „Umbaubedarf; unzureichende Verkehrsflächengestaltung“ ausgewiesen.
Beschluss-Nr.: 369/2022
Straßenzustandserfassung für Stadtgebiet Storkow (Mark) einschl. Ortsteile. Die Stadtverordnetenversammlung beschließen die Straßenzustandserfassung der Stadt Storkow (Mark) einschl. Ortsteile vom Dezember 2021. Die Umsetzungsvarianten dienen als Grundlage für die weitere Haushaltsplanung. Die folgenden Straßen werden je nach haushälterischer Lage in der Rangfolge umgesetzt: 1. Gerichtstr., 2. Grasnickstr., 3. Bahnhofsallee, 4. Th.-Fontane-Str. (Europaschule), 5. Straße der Jugend, 6. Zum Kutzingsee,
STVV 23.02.2023
Beschluss-Nr.: 483/2022- Haushaltssatzung 2023 der Stadt Storkow (Mark) – Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) beschließt die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Storkow (Mark).
STVV 23.02.2023
Beschluss Nr. 502/2023 – Beratung und Beschlussempfehlung zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung zum Straßen- und Wegebau in der Gerichts- und Grasnickstraße „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Straßen- und Wegebau in der Gerichts- und Grasnickstraße gemäß der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Büros BEV Ingenieure GmbH von November 2022.“ (Anlage Planungsunterlagen + Träger öB)