Online-Bestellungen nach Maß nicht vorschnell tätigen
Für individuelle Wohnraumgestaltung bietet das Internet viele Möglichkeiten. Verbraucher können verschiedene Produkte vom Möbelstück bis zur Fensterdekoration bequem von Zuhause aus bestellen. Vorsicht ist jedoch bei Maßanfertigungen geboten. In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht. Wer Gardinen, Rollos oder Plissees nach Maß bestellt, sollte die Kaufentscheidung vorab gut überlegen. Ein Kunde wollte seinem Wohnzimmer einen neuen Look verleihen. Im Internet stieß er auf ein interessantes Angebot eines polnischen Onlineshops. In wenigen Schritten konfigurierte er vier Fensterrollos mit dem gewünschten Stoff und individuellen Maßen und schickte die Bestellung ab. Als er am gleichen Tag bessere Rollos bei einem anderen Anbieter fand und den Auftrag stornieren wollte, wunderte er sich über die Information des Verkäufers, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe.
Sowohl nach deutschem als auch nach polnischem Recht haben Käufer kein Widerrufsrecht, wenn sie individuell angepasste Produkte online bestellen“, erklärt Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg. Denn anders als bei vorgefertigten Waren kann der Händler die individualisierten Sonderanfertigungen unter Umständen nicht wiederverkaufen. Daher sollte man mit Bedacht vorgehen, da sie die Bestellung weder bei Falschabmessungen noch bei Nichtgefallen rückgängig machen können. Gleichzeitig sind Online-Händler verpflichtet, über den Ausschluss des Widerrufsrechts ausdrücklich zu informieren, damit eine informierte Entscheidung treffen können. Da dies im Fall des Verbrauchers nicht gegeben war, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg den Anbieter wegen Irreführung ab und erreichte, dass er seinen Internetauftritt anpasste und nun ordnungsgemäß zum Ausschluss des Widerrufsrechts informiert. |