Gutachten zur Gefahrenabschätzung der Wasserwerks Briesen liegt vor
„Unter den aktuellen Rahmenbedingungen besteht keine Gefährdung der Versorgung mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Briesen“, erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Das ist ein zentrales Ergebnis des Gutachtens zur Gefahrenabschätzung der Trinkwassergewinnung am Wasserwerksstandort Briesen, das das Wirtschaftsministerium im Herbst vorigen Jahres in Auftrag gegeben hatte. Unter bestimmten Rahmenbedingungen besteht laut Gutachten aber das Risiko, dass die Wasserversorgung beeinträchtigt wird. So beispielsweise, wenn aufgrund klimatischer Veränderungen – höhere Temperaturen, weniger Niederschlag – deutlich weniger Grundwasser im Trinkwassergewinnungsgebiet entsteht. Oder wenn der Wasserbedarf in der Versorgung erheblich steigt. „Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Gefährdungsbeurteilung werden wir mit dem Wasserwerksbetreiber und den Bergbauunternehmen die weiteren Schritte besprechen und auch Finanzierungsfragen klären“, sagte Staatssekretär Fischer.
Die Trinkwasserversorgungsgebiete unterliegen verschiedensten Einflüssen. Am Wasserwerk Briesen, das maßgebliche Anteile an Spreewasser zur Grundwasseranreicherung und zur Gewinnung von Uferfiltrat nutzt, machen sich die hohen Sulfatkonzentrationen der Spree bemerkbar. Verursacht werden diese sowohl durch den Braunkohlengewinnungs- als auch den Sanierungsbergbau in der Lausitz. „In der Gefährdungsbeurteilung sind die Rahmenbedingungen der Trinkwassergewinnung am Wasserwerksstandort Briesen in einen Zusammenhang gestellt worden“, erklärte Staatssekretär Fischer. Ein Grundwassermodell liefere konkrete Aussagen über die Mischungsanteile der gewinnbaren Anteile des Rohwassers und die Fließzeiten im Trinkwassergewinnungsgebiet. „Damit sind erstmalig Risikoabschätzungen für den Wasserwerksstandort Briesen möglich“, hob Fischer hervor. Die sichere Gewinnung von Trinkwasser habe im Land Brandenburg einen hohen Stellenwert, unterstrich der Minister. Die Maßstäbe zur Trinkwasserqualität sind in der Trinkwasserverordnung festgelegt. |