Viel wichtiger ist es, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen

Jugendliche, die volljährig sind und jetzt ihren Schulabschluss machen, müssen sich nicht bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, damit ihre Eltern weiterhin Kindergeld erhalten. Viel wichtiger ist es, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen bzw. sich als Bewerber für eine Ausbildung registrieren zu lassen. Grundsätzlich können Jugendliche bis zu ihrem 25. Geburtstag Kindergeld bekommen, wenn sie z.B. studieren, eine Berufsausbildung oder ein Freiwilliges Soziales, Ökologisches oder Kulturelles Jahr machen. Studium, Ausbildung oder Freiwilligendienst sollten innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulzeit beginnen.

Jugendliche, die noch keinen festen Ausbildungsplatz haben, sollten während der Sommermonate alle schriftlichen Nachweise sammeln, die belegen, dass sie sich um eine Lehrstelle, ein Studium oder eine sonstige Ausbildung bemüht haben. Dies können beispielsweise Bewerbungen, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder Absagen sein. Auf Aufforderung der Familienkasse müssen die kindergeldberechtigten Eltern entweder eine Bescheinigung über die weitere Ausbildung oder Nachweise über die Suche nach einem Ausbildungsplatz einsenden. Liegt beides noch nicht vor, sollten die Eltern die Familienkasse über die weiteren Pläne des Kindes unterrichten. Auch der Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes nach dem 18. Lebensjahr kann online erfolgen. Dann steht der weiteren Auszahlung des Kindergeldes nach dem Schulabschluss nichts mehr im Wege. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Wer gar nicht weiß, wie es nach dem Schulabschluss weitergeht, sollte sich bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. der Jugendberufsagentur in Frankfurt (Oder) als Bewerber für eine Ausbildung registrieren lassen.

error: Der Inhalt ist geschützt!