Anträge können ab sofort gestellt werden
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Im Jahr 2021 stehen 600.000 Euro zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Wer wird in Brandenburg gefördert?
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein. Die Richtlinie ist am 20.Januar in Kraft getreten und ist veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 02. Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51einzureichen. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar. |