Anträge können ab sofort gestellt werden

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung unterstützt Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Im Jahr 2021 stehen 600.000 Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor nach DIN 79010 einschließlich Fahrradcomputer
  • Lastenfahrräder mit einer Zuladungskapazität von mindestens 40 Kilogramm ohne Fahrerin oder Fahrer
  • einspurige oder mehrspurige Fahrräder

Wer wird in Brandenburg gefördert?

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  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende

Wie viel wird gefördert?
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber

  • Lastenfahrräder ohne Elektroantrieb mit 2.500 Euro
  • Lastenfahrräder mit Elektroantrieb mit 4.000 Euro
  • Im Fall der kostenfreien Ausleihe der Lastenfahrräder beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Zuwendungsempfangenden können privaten Dritten ab 18 Jahren die Lastenfahrräder zur unentgeltlichen Nutzung für den privaten Gebrauch zur Verfügung stellen, um die Anzahl an Nutzenden zu erhöhen. Die Lastenfahrräder müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein. Die Richtlinie ist am 20.Januar in Kraft getreten und ist veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 02. Anträge sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr, 15366 Hoppegarten, Lindenallee 51einzureichen. Die Formblätter sind im Internet unter www.lbv.brandenburg.de abrufbar.

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