Übernahme der Elternbeiträge bei Nicht- oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen und diese auf den Weg gebracht damit die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden können. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat und sollen aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:

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  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.

Die Höhen der Pauschalen sollen sich nach den im Frühjahr 2020 gewährten Pauschalen (Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 30.März) richten. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Eltern von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung sind jetzt schon von Beiträgen befreit. Die Träger werden gebeten, mit Blick auf die beabsichtigte Rückwirkung der Förderrichtlinie die bereits seitdem 1. Januar diesen Jahres gelten, die konkreten Absprachen mit den betroffenen Eltern für den Januar 2021 schriftlich vorzuhalten.

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