Übergangsregelung für Abrechnung von Schülerbeförderungskosten

Zum 1. August 2018 wurde die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Oder-Spree geändert. Neu ist unter anderem, dass Abrechnungen für entstandene Fahrtkosten rückwirkend nur noch für einen begrenzten Zeitraum bearbeitet werden können. So müssen Abrechnungsbögen für das erste Schulhalbjahr spätestens bis zum 31. Mai und für das zweite Schulhalbjahr bis zum 30. November eingereicht werden. Maßgeblich ist der Eingang im Schulverwaltungsamt des Kreises. Auf Grund der neuen Bestimmungen wurde für die vergangenen Schuljahre eine Übergangsregelung getroffen. Für bis zum 31. Juli 2018 entstandene und noch nicht abgerechnete Fahrtkosten besteht die Möglichkeit, diese bis zum 31. Januar 2019 gegenüber dem Schulverwaltungsamt geltend zu machen.

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